Wir nehmen unser Leben in die Hand! Werkstattarbeit – Zeit und Umweltstrukturierung – Umgang mit einander unter dem Aspekt von Selbstbestimmung
Autor Prof. Dr. Kurt Jacobs, (Text in möglichst einfacher Sprache)
Inhaltsübersicht
1. Die Grundbedürfnisse eines jeden Menschen und ihre Erfüllung als unverzichtbare Bausteine der Persönlichkeitsentwicklung
1.1 Die weiteren Grundbedürfnisse des Menschen
1.1.1 Sicherheit und Geborgenheit
1.1.2 Zuwendung und Liebe
1.1.3 Achtung
1.1.4 Selbstentfaltung und Selbstbestimmung
2. Werkstattarbeit – Eine bedeutsames Element der Persönlichkeitsförderung und der gesellschaftlichen Teilhabe
2.1 Was ist Werkstattarbeit?
2.2 Arbeit als Methode mit dem Ziel der Persönlichkeitsförderung und der gesellschaftlichen Teilhabe
3. Zeit – und Umweltstrukturierung
3.1 Grundsätzliches
3.2 Tages- und Zeitstrukturierung in Werkstatt und Wohnheim
4. Umgang mit einander
5. Ist Förderung wirklich out?
Literatur
1. Die Grundbedürfnisse eines jeden Menschen und ihre Erfüllung als unverzichtbare Bausteine der Persönlichkeitsentwicklung
Der modernen Psychologie und Anthropologie (Wissenschaft vom Wesen des Menschen) ist es inzwischen gelungen, die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse eines jeden Menschen zu erforschen und darzustellen. Dabei bauen sich diese Grundbedürfnisse wie eine Pyramide aufeinander auf. Die biologischen Grundlagen allen menschlichen Lebens stellen die physiologischen (körperlichen) Bedürfnisse nach Nahrung und Flüssigkeit, Schlaf, Körperwärme und Bewegung und ihre Erfüllung dar. Werden diese Bedürfnisse einem Säugling, einem Kind oder einem erwachsenen Menschen nicht oder nicht zureichend erfüllt, so ist der Mensch so sehr auf sein körperliches Überleben ausgerichtet, dass alle sich darauf aufbauenden Bedürfnisse zunächst in den Hintergrund treten.
1.1 Die weiteren Grundbedürfnisse des Menschen
1.1.1 Sicherheit und Geborgenheit
Neben den dargestellten körperlichen Bedürfnissen stellen Sicherheit und Geborgenheit elementare seelische Bedürfnisse da. Ihre Erfüllung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gesunde seelische Entwicklung. Somit ist schon das Kleinkind in der Lage, schrittweise zwischenmenschliche Beziehungen mit wachsender Bindung aufzubauen, auf die es sich in allen Lebenssituationen verlassen kann. Dadurch wächst und stabilisiert sich immer mehr das Urvertrauen des Kindes, so dass das Kind sich schließlich offen, angstfrei und wissbegierig mit den Menschen und den Dingen seiner Umwelt auseinander setzen kann und dadurch immer mehr Lebensmut und Lebenskraft entwickelt. Die kontinuierliche (fortgesetzte) Verlässlichkeit menschlicher Bindungen und Lebensräume wie zum Beispiel der der Familie, auf die das Kind angstfrei und ohne Enttäuschungen vertrauen können muss, sind dabei entscheidend.
1.1.2 Zuwendung und Liebe
Zuwendung ist die Voraussetzung und die Wurzel dafür, einen Menschen wie zum Beispiel das eigene Kind lieben zu lernen und zu können. Mit ihrer Liebe signalisieren Eltern ihrem Kind, dass sie glücklich darüber sind, dass es auf der Welt ist und dass es so ist, wie es ist. Das Kind fühlt sich dann in seinem Sosein akzeptiert und durch das wechselseitig wachsende Bindungsverhalten entsteht so zwischen Eltern und Kind die wechselseitige, liebesbetonte Bindung, die für beide Seiten Lebensglück und Lebenserfülltheit entstehen lässt. Mit dieser entgegengebrachten Liebe sieht das Kind dann auch seine Sicherheits- und Geborgenheitsbedürfnisse mehr und mehr erfüllt und kann sich somit zu einer stabilen Persönlichkeit mit Lebenszutrauen entwickeln. So wie der Bereich der Liebe zunächst einmal auf die eigene Familie (Eltern und Geschwister) und auf das spätere Eingehen einer Lebenspartnerschaft beschränkt bleibt, so zeigt sich Zuwendung als ein Lebensbedürfnis, dass auch für alle anderen Lebensbereiche gilt.
Mit tätiger Zuwendung akzeptiert man nicht nur die Existenz eines anderen Menschen, sondern signalisiert ihm auch damit, dass er als Mensch für einen selbst so bedeutsam ist, dass man sich ihn für als Mensch, für seine Fähigkeiten, Probleme, Lebensgeschichte und Zukunftspläne interessiert und darüber mit ihm in Kontakt tritt. Andererseits empfindet der Mensch, der Zuwendung erlebt, dass er für den anderen, der ihm Zuwendung schenkt, als Mensch überhaupt oder im Besonderen zum Beispiel als Freund, Berufskollege, Lebenspartner et cetera wichtig ist. Mit geschenkter Zuwendung erfährt der Mensch die Aufmerksamkeit, das Interesse sowie den Kommunikationswunsch des anderen. Dadurch wird das eigene Selbstwertgefühl gestärkt, was schließlich zu einem stabilen Selbst in der Persönlichkeit führt. Zuwendung ist schließlich die Wurzel eines jeden zwischenmenschlichen Dialogs als unverzichtbare Voraussetzung für Lern- und Entwicklungsprozesse der Persönlichkeit in allen Lebensbereichen.
1.1.3 Achtung
Achtung ist die höchste und würdigste Form der Beachtung eines Menschen. Am wohl deutlichsten drückt unser Grundgesetz sie in Artikel 1 mit den Worten aus:
“Die Würde des Menschen ist unantastbar”.
Einen Menschen zu achten heißt, ihn in seinem Menschsein und in seiner Menschenwürde zu jeder Zeit voll anzuerkennen. Eine Behinderung vermindert nicht den Wert eines Menschen, denn er ist und bleibt in erster Linie Mensch. Eine Behinderung spiegelt vielmehr nur die Verschiedenheit der einzelnen Menschen wieder, ja, sie ist lediglich eine Variation (Verschiedenheit) im menschlichen Sein. Insofern sind wir Menschen alle darin gleich, dass wir verschieden sind. Es ist also normal, verschieden zu sein.
Es läuft also letztlich auf eine Missachtung hinaus, wenn zum Beispiel Mediziner organische Abweichungen als Defekt oder Einschränkungen im Denk- und Leistungsvermögen als Defizite bezeichnen und diese für den betreffenden Menschen als charakteristisch ansehen. Hier wird die Individualität (Einzigartigkeit) des Menschen in seinem Menschsein reduziert (verringert) auf diagnostizierte (festgestellte) und beschriebene Abweichungen und Einschränkungen im Vergleich zur sogenannten Normalität. Dies zeigt deutlich, wie sehr im Laufe der Jahrhunderte die zunächst christlich karitativ erhobene Achtung des Menschen mit Behinderung, seiner Individualität (Einzigartigkeit) und seiner Menschenwürde in Vergessenheit geraten ist. Durch den vollzogenen Paradigmenwechsel (Wechsel in der Einstellung und der Haltung) ist es inzwischen gelungen, ein positiveres Menschenbild vom Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft zu tragen. Hierbei steht eben der Mensch im Vordergrund wobei die Behinderung lediglich die Verschiedenheit im menschlichen Sein darstellt.
Einen Menschen zu achten heißt nicht nur, seine menschliche Würde anzuerkennen und ihm entgegen zu bringen, sondern heißt auch, ihn mit seinen Wünschen und Bedürfnissen, mit seinen Empfindungen und Gefühlen, mit seinem Schmerz, seiner Not und seinem Leiden und nicht zuletzt mit seinem Wollen und Tun ernst zu nehmen. Wie wenig insbesondere Kinder geachtet werden oder, besser gesagt, wie viel Missachtung ihnen entgegen gebracht wird, zeigt sich insbesondere bei autoritären (von Herrschaft bestimmten) Erziehungsmethoden. So sind ein Schlag ins Gesicht oder weitergehende körperliche Misshandlungen als Bestrafung Angriffe auf die Menschenwürde und repräsentieren (stellen dar) ein wichtiges Maß an Missachtung der kindlichen Persönlichkeit. Auch wenn ein Kind nach einem Sturz über sein schmerzendes und blutendes Knie weint, so stellt es ein gewisses Maß an Missachtung der kindlichen Persönlichkeit dar, wenn die Mutter dann zu Ihrem Kind sagt: “Stell Dich nicht so an!“. Die wohl schlimmste Misshandlung der kindlichen Persönlichkeit stellt zweifellos der sexuelle Missbrauch dar. All diese Verletzungen des Achtungsgebotes stellen für das Opfer in einem schmerzlichen Prozess die allmähliche Zerstörung des Selbstwertgefühls und des Lebenszutrauens dar.
Auch Menschen mit Behinderung waren und sind häufig lebenslang solchen Missachtungsprozessen ausgesetzt. Unbewusste, aber im Rahmen des Familiengeschehens für das behinderte Kind spürbare Ablehnungsprozesse durch die Eltern oder die Geschwister, Ausgrenzung aus Spielgruppen nicht behinderter Kinder (“Mit dem Spiel ich nicht, der ist ja behindert!”), ständige Bevormundung, Sprache im Befehlston und ständige Unterlassungsgebote sind nicht nur für Kinder, sondern auch für erwachsene Menschen mit Behinderung Erlebnisse ausgrenzender und damit teilweise isolierender Missachtung. Auch diese Erlebnisse sind ständige Angriffe auf das eigene Selbstwertgefühl und führen zur allmählichen Zerstörung des Lebenszutrauens.
Damit sich das menschliche Selbst im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung entfalten kann, damit Lebensfreude, Lebensmut, ja, Lebenszutrauen und damit auch das Selbstwertgefühl erhalten und gesteigert werden, ist die uneingeschränkte Achtung eines jeden Menschen, also auch des Menschen mit Behinderung, unverzichtbar und lebensnotwendig. Erst die erfahrene Achtung macht den Menschen in allen Lebensbereichen erst dazu fähig, zwischenmenschliche Beziehungen im Sinne der Steigerung von Lebensqualität einzugehen und weiterzuentwickeln. Achtung ist die Grundlage dafür, dass sich der Mensch zu einer Persönlichkeit entwickeln kann, die aufgrund selbst erlebter, achtungsbezogener Zuwendung und Liebe auch solche an andere Menschen weitergeben kann. Nur auf dieser Grundlage kann der Mensch Fähigkeiten zur dialogischen Kommunikation entwickeln, die ihm die Chance gibt, mit sich selbst innerlich im Reinen zu sein und Lebensfreude empfinden zu können. Daher ist in der Achtung des Anderen ein Grundprinzip, ja, ein Grundgesetz zu erkennen, wo menschliches Leben in Interaktions- und Kommunikationsprozessen existiert.
1.1.4 Selbstentfaltung und Selbstbestimmung
Im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen stellt das menschliche Selbst den eigentlichen Motor dar. Sein Kern ist das Ich, das die Regulierungsinstanz (Schaltstelle) für alle willensgesteuerten Entscheidungen bezüglich eigener Bedürfnisse und Wünsche, aber auch bezüglich der Anforderungen der Außenwelt (gesellschaftliche Regeln, Normen und Gesetze) übernimmt. Das Selbst, also auch das Ich, strebt im Rahmen seiner Entfaltung nach Autonomie. Das heißt, dass das Selbst danach strebt, sich gemäß seiner Möglichkeiten mit sich selbst (eigene Gefühle und Wünsche) und mit den Gegebenheiten und Anforderungen der Außenwelt auseinander zu setzen, um sich somit die Welt mehr und mehr anzueignen. Da, wo Eltern im Rahmen eines autoritären (auf Herrschaft ausgerichteten) Erziehungsstils dem Kind ständig vorschreiben, was es zu tun und was es zu lassen hat, kann sich das eigene kindliche Selbst nicht entfalten, da sein Entwicklungsprozess durch die Überstülpung des elterlichen Fremdselbst unterdrückt wird. Hier zeigt sich bereits im Kinde deutlich, dass Selbstbestimmung ein menschliches Grundbedürfnis ist. So kann schließlich das kindliche Selbst nur dadurch zur vollen Entfaltung kommen, dass die Eltern im Erziehungsprozess sich im Wesentlichen als Berater und Begleiter in der Erprobung selbstbestimmter Lebensprozesse verstehen. Bevormundung, Befehle und Unterlassungsgebote behindern also die Selbstentfaltung, weil selbstbestimmtes Handeln als menschliches Grundbedürfnis von den Eltern nicht anerkannt und unterdrückt wird. Für diesen Fall ist es im Rahmen des weiteren Erziehungsprozesses für die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Bereich der vorschulischen Kindertagesstätte, für die Lehrerinnen und Lehrer in der Schule und auch für die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter in den Werkstätten im Rahmen weiterer Förderungsprozesse eine unverzichtbare und kontinuierliche (fortgesetzte) pädagogische Aufgabe, dass bis dahin nur schwach ausgebildete Selbst (und somit auch des Ichs) des Kindes, des Jugendlichen und des Erwachsenen mit (geistiger) Behinderung zur Entfaltung zu bringen, das heißt zu stärken und zu stabilisieren. Dies kann aber nur gelingen, wenn das pädagogische Personal einerseits auf Bevormundungsprozesse verzichtet und andererseits dem Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen mit einer (geistigen) Behinderung Entscheidungsprozesse schrittweise mehr und mehr ermöglicht und in der Funktion als Berater und Begleiter die Möglichkeiten eröffnet, mit den Ergebnissen und Folgen getroffener Entscheidungen zu experimentieren und neue Lernerfahrungen zu gewinnen. Dies lässt sich aber nur auf einer dialogischen, das heißt gleichberechtigten Beziehungsebene erreichen.
Menschenleben wird als Verwirklichung von Selbstbestimmungswünschen verstanden, die auch bei schwerster Behinderung vorhanden sind. Somit muss der Mensch mit Behinderung als ein selbstbestimmendes Gegenüber angesehen und respektiert werden, was schließlich unser Verhalten im Zusammenleben neu bestimmt. Selbstbestimmung hat auf das menschliche Wohlbefinden einen positiven Einfluss. Alle Menschen, eingeschlossen Menschen mit schwerer Behinderung, sind somit bestrebt, während ihres Lebens das eigene Wohlbefinden selbstbestimmt zu erreichen. Dies gilt als Wesensmerkmal ihrer Selbstverwirklichung. Der Mensch erlangt also sein Wohlbefinden durch die Befriedigung seiner Bedürfnisse. Die Befriedigung wird zum einen erreicht durch die größtmögliche Unabhängigkeit, zum anderen wird sie abhängig von anderen erlangt. Auch bei vorhandener sozialer Abhängigkeit von anderen Menschen erreicht der Mensch mit Behinderung ein hohes Maß an Selbstbestimmung, so lange er auf die bestehende Abhängigkeit in befriedigender Weise Einfluss nehmen kann. Für diesen letzten Fall wird Selbstbestimmung dann ermöglicht, indem dem Menschen mit Behinderung zur Bedürfnisbefriedigung ein Assistent helfend zur Seite steht. Es müssen zudem an die eigene Verantwortlichkeit angepasste Freiräume zur Verfügung stehen. Um zu einem dauerhaften Wohlbefinden beizutragen, dürfen diese Freiräume die Person weder überfordern noch unterfordern. So Unterforderung im Sinne von zuviel Fürsorge erhöht die Abhängigkeit von Menschen mit Behinderung und wird somit als Fremdbestimmung wahrgenommen. Zustände menschlichen Wohlbefindens werden schließlich durch die Ausgewogenheit zwischen größtmöglicher, verantwortbarer Unabhängigkeit und bedürfnisbezogener Abhängigkeit erlangt. Seine Verantwortlichkeit erwirbt der Mensch nach und nach durch die praktizierte Selbstbestimmung. Deshalb müssen auch Menschen mit Behinderung über alle möglichen Angelegenheiten ihres Lebens selbst bestimmen dürfen. Menschliches Wohlbefinden ist außerdem geknüpft an das eigene Wirken, dass von der Person als subjektiv sinnvoll erlebt wird. Somit gilt das Wohlbefinden einer Person nicht zwingend als nicht vorhanden, wenn Außenstehende eher Unwohlsein mit dem wahrgenommenen Sachverhalt (zum Beispiel Stereotypien) verbinden. Der Entzug von Selbstbestimmung verhindert beziehungsweise beeinträchtigt das Wohlbefinden und bei langem Andauern die erlebbare Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz. In diesem Falle wird der Mensch als Objekt behandelt, ohne selbst tätig zu sein. Auch wenn der Weg zu einem selbstbestimmten Leben inzwischen eingeschlagen wurde, ist die bevormundend fürsorgliche Haltung vergangener Zeiten, den Menschen mit Behinderung als Objekt zu behandeln (Weil man ja besser weiß, was für ihn gut ist!), heute immer noch ein Handlungselement in vielen heilpädagogischen Praxisfeldern.
2. Werkstattarbeit – Eine bedeutsames Element der Persönlichkeitsförderung und der gesellschaftlichen Teilhabe
2.1 Was ist Werkstattarbeit?
Unter Werkstattarbeit versteht man einen Arbeitsprozess mit wechselseitigem Leistungsaustausch: berufs- und arbeitsfördernde, pädagogische, soziale, medizinische, psychologische, pflegerische und therapeutische Leistungen der Werkstattfachleute einerseits, sowie wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung der behinderten Beschäftigten als Ergebnis der Eingliederungsleistungen andererseits.
Durch diesen kombinierten Arbeitsprozess von Fachkräften und Werkstattbeschäftigten entwickeln sich Selbstsicherheit und Selbstbewusstsein, mit hin die gesamte Persönlichkeit erwachsener Menschen mit Behinderung. Werkstattarbeit ist aus diesem guten Grund keine Erwerbsarbeit, da sie den Menschen zum Objekt machend, diese persönlichkeitsfördernden Effekte nicht leisten kann, sondern zu immer mehr Entfremdung führt. Das Primat der Werkstattarbeit wurde damit unmissverständlich auf die Förderung der Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeit gelegt, nicht aber auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Arbeitskraft. “Im Gegensatz dazu spielen im Rahmen der Erwerbsarbeit bei der Erarbeitung der gesellschaftlichen Werte, der Einzelmensch und die Persönlichkeit nicht mehr die Hauptrolle, sondern ihre an- und aufgewandte Energie, ihre Arbeitsleistung, ihre Arbeitskraft” (Mosen 2003, Seite 8). Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung können in solchen Erwerbsarbeitsprozessen nicht mehr stattfinden.
“Die Werkstätten für behinderte Menschen sind mit ihrem gesellschaftlichen und selbstgestellten Auftrag zur Arbeits- und Berufsförderung gegründet worden, um denjenigen Teil der erwachsenen Bevölkerung aufzunehmen, der nicht mehr, noch nicht oder noch nicht wieder erwerbstätig sein kann” (Mosen 2003, Seite 9). Blicken wir auf die nächsten zehn Jahre zurück, so können wir zweifellos feststellen, dass nicht nur der Mensch als Einzelwesen immer mehr in den Hintergrund tritt und nur noch das goldene Kalb des sachlichen Produktionsergebnisses die wesentliche Rolle spielt, sondern dass rücksichtsloses Einzelkämpfertum, Ellenbogenstrategien, Entsolidarisierung und Mobbing, Lockerung des Kündigungsschutzes und immer häufigere langfristige Arbeitslosigkeit an der Tagesordnung sind. In Anbetracht dieser Entwicklung wäre es nahezu verständlich, wieder von beschützenden Wertstätten zu sprechen.
Mit ihrem humanistischem Konzept (Handeln nach den Grundsätzen der Menschlichkeit) lehnen es die Werkstätten ab, den Mensch nur als wirtschaftlich verwertbares Wesen, nur als lebendiger Träger von Arbeitsenergie in Form von Arbeitskraft, wie es die Grundsätze der Erwerbsarbeit verkörpern, zu betrachten. Der Mensch als einzigartiges Wesen verlangt im Gegenteil einen umfassenden Blick. Der Mensch zu sich, zu seinen Mitmenschen, zur natürlichen und gestalteten Umwelt in Beziehung treten dürfen. “Als kulturelles Wesen im weitesten Sinne braucht jeder Mensch soziale Beziehungen zu anderen Menschen, auch in seiner Arbeitswelt, und das Annehmen seiner Menschenwürde. Die Werkstattarbeit will eben diesen Anspruch verwirklichen. Sie muss dieses Ziel sogar erfüllen, will sie sich an ihrem selbst gesetzten Förderanspruch messen lassen und ihre geschichtliche Berechtigung nachweisen. Der Weg zu einer Werkstattarbeit, die ein menschenwürdiges Zusammenleben und die Entwicklung der Persönlichkeit, die Förderung von Individualität und Leistungsfähigkeit im umfassenden Sinne zusammenführen will, ist aber schwierig und langwierig. Die Werkstattwirklichkeit und ihre Arbeit werden ständig mit der vorherrschenden Arbeitsform der Erwerbsarbeit und ihren Marktgesetzen konfrontiert. Jeder Auftraggeber hat für seine Leistungsbeurteilung nur das Modell der Erwerbsarbeit als Maßstab im Blick. Selbst die Fachkräfte in den Werkstätten, die diese neue Form der Arbeit entwickeln, voran bringen und sichern sollen, sind selbst zum Teil jahrzehntelang durch die Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt geprägt worden. So ist ihnen zunächst einer Arbeitsform unbekannt, die treffend als Arbeit in universaler (umfassender) Solidarität bezeichnet werden kann. Diese gibt dem Subjekt und der subjektiven Seite der Arbeit den Vorrang, die die Personalität eines jeden Einzelnen respektiert und seine Teilhabe fördert” (vergleiche Mosen 2003, Seite 9).
“Für die Werkstätten ist die Übung der Solidarität im Inneren der Ausgangspunkt, in dem sich ihre verschiedenen Mitglieder gegenseitig als Personen anerkennen und das Wohl des Einzelnen, der einzelnen Gruppen und des Gemeinwohls berücksichtigen. So sind Ausbeutung und Unterdrückung der Anderen ausgeschlossen” (vergleiche Mosen 2003, Seite 10). Es ist offensichtlich, dass diese Zielsetzungen eine Werkstatt nicht zu verwirklichen vermag, die sich lediglich als mittlerer Industriebetrieb am Markt versteht und auch so behaupten will. In ihr werden – und solche Werkstätten sind auch noch heute keine Seltenheit – die Beschäftigten mit Behinderung zu objekthaften, kleinen funktionierenden Rädchen im Gesamtgetriebe produktiver Arbeitsmonotonie ausschließen. Hier führen die Beschäftigten in menschenunwürdiger Arbeitsmonotonie oft Verrichtungen an Teilstücken aus, deren Sinn, weil er ihnen nicht erklärt worden ist, sie nicht verstehen und deren produktives Endziel sie daher auch nicht kennen. Die in diesem Zusammenhang oft zu hörende Argumentation, dass solche monotonen Teilverrichtungen dem Wesen des Menschen mit Behinderung entsprechen würden, ist Ausdruck der Missachtung des Menschen mit Behinderung und seines Anspruches auf Persönlichkeitsförderung und gesellschaftliche Teilhabe. Insofern sind die Werkstätten arbeitsethisch täglich verpflichtet, sich des Zielkonfliktes zwischen Rehabilitation und Produktivität bewusst zu werden und die notwendige diesbezügliche Balance so herzustellen, dass das oben beschriebene eigentliche Wesen der Werkstattarbeit mit ihrem Kern der Persönlichkeitsförderung und der gesellschaftlichen Teilhabe nicht eingeschränkt oder gefährdet wird.
2.2 Arbeit als Methode mit dem Ziel der Persönlichkeitsförderung und der gesellschaftlichen Teilhabe
Nimmt die Werkstatt ihre rehabilitative Zielsetzung ernst, so müssen die Arbeitsprozesse so gestaltet werden, dass sie ausgerichtet sind auf
- Bildung der Identität
- Befriedigung von Bedürfnissen
- Festigung des Selbstwertgefühls
- Erreichen von Werkvollendungserlebnissen, sowie das Erleben sinnerfüllter Arbeit
- Teilhabe an gesellschaftlichen Vollzügen
- Erleben von Anerkennung
- Anreicherung von Realitätsbeziehungen
Alle diese Zielsetzungen treffen die Sehnsüchte der Menschen mit Behinderung. Der Mensch mit Behinderung lernt in der Werkstatt seine Umwelt als Leistungsgesellschaft kennen und begreifen, die faktisch schlichtweg existiert und der auch ständig in der Welt der Nichtbehinderten begegnet. Ein erster Schritt der Heranführung an das Arbeitsleben ist in der pädagogischen Vermittlung eines Arbeitsverständnisses zu sehen. Die Behauptung, dass Menschen mit Behinderungen gerne zur Arbeit beziehungsweise in die Werkstatt gehen, offenbart, dass nicht die Arbeitsvollzüge als solche beabsichtigt sind, sondern zunächst der Auf- und Ausbau der sozialen Beziehungen, sowie auch die tagesstrukturierende Komponente der Arbeit gesucht wird. Hier hat die Arbeitspädagogik die Aufgabe, auch an das reale Verständnis von Arbeit heranzuführen. Es muss verstanden werden, dass das Arbeitsverständnis auch geprägt ist von Begriffen wie Leistung, Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie beruflicher Bildung. So lange auf Seiten der Fachleute in den Werkstätten die Vorstellung herrscht, Arbeit sei bereits Rehabilitation, wird dies zur Folge haben, dass wirklich rehabilitative Maßnahmen wie pädagogische, psychologische, physiologische, therapeutische Förderungselemente vernachlässigt werden oder unterbleiben.
Wenn es nicht nur, wie häufig bis jetzt üblich, als Aufgabe angesehen wird, den Menschen mit Behinderung an die Arbeitsvollzüge heranzuführen, sondern Arbeit als Methode zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe zu verinnerlichen, ist es höchste Zeit, den Berufsbildungsbereich sowie auch den Arbeitsbereich einer Werkstatt didaktisch-methodisch neu zu strukturieren. Ein Schritt in diese Richtung könnte die Abkehr von traditionellen Anleitverfahren Vormachen – Nachmachen – Üben sein. Dieses traditionelle Verfahren birgt nämlich die Gefahr in sich, dass die Fachleute in den Werkstätten zum Beispiel anfängliche Misserfolge in der Vermittlung beruflicher Fertigkeiten auf die Behinderung des Beschäftigten zurückführen (“Der kann das ja doch nicht, weil er so behindert ist!”), schließlich alle weiteren Versuche abbrechen, ohne sich bewusst zu werden, dass die Ursache für die Misserfolge keineswegs die Behinderung des Beschäftigten, sondern die eigene, falsche Methodik ist. Hier eröffnet zum Beispiel das Detmolder Lernwegemodell neue didaktisch-methodische Möglichkeiten in den im Arbeitsprozess aufgegliederten kognitiven, emotionalen, psychomotorischen und sozialen Lernzielen im Rahmen von praktischen Berufsbildungsprozessen. Im Rahmen dieses didaktisch-methodischen Modells werden komplexe Arbeitsprozesse zerlegt in zu bewältigende Arbeit (Produktionsabschnitte), die im Durchlaufen mehrerer Stationen in der Werkstatt zu einem Produkt werden. So kann für alle der Fertigungsprozess erkenntlich gemacht werden, was dann wieder Identifikation mit dem bearbeiteten Produkt bewirken und so Rückwirkungen auf die Selbsterfahrung haben kann. Nur im Bewusstsein eines Ziels kann der Werkstattbeschäftigte auch seine Möglichkeiten gezielt einsetzen. Alle diese Möglichkeiten eröffnet das Detmolder Lernwegemodell, für das es allerdings in den Werkstätten noch einen großen Fortbildungsbedarf auf Seiten der Fachleute gibt, auch wenn es schon in einer gewissen Anzahl von Werkstätten praktiziert wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: die in Fortbildungsmaßnahmen von den Fachleuten erworbene pädagogische Qualifikation darf nicht bloß zu der handwerklichen Qualifikation hinzukommen. Vielmehr sollte sie die gesamte Fachausbildung durchdringen, um dem Prinzip der Begegnung mit dem behinderten Mitarbeiter und dessen individueller Förderung gerecht zu werden. Nicht nur die Kenntnis von Art und Schwere der Behinderung ist erforderlich. Es geht auch um das Wissen um die eigenständige Art des Denkens und Handelns des Menschen mit Behinderung. Da Menschen mit geistiger Behinderung überwiegend sensomotorisch (Sensomotorik: alle Vorgänge, die das Zusammenwirken von Sinneseindrücken und Muskelaktivität koordinieren) denken, muss großer Wert auf das Betasten, Begreifen, Fühlen, Schmecken, Riechen von Werkstücken und Material und Gebrauchsgegenständen gelegt werden. Daneben sollte sich der Beschäftigte mit Behinderung durch entsprechende Fragen, beziehungsweise Impulse mit seinem Tun auseinander setzten können. Dabei ist es wichtig, dass Alternativen entdeckt werden können. Das selbstständige Entdecken von Teilabschnitten einer Arbeit, fördert die Kreativität, führt zum Erfolgserlebnis und damit auch zu einer Steigerung des Selbstwertgefühls.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass bei allen Maßnahmen beruflicher Bildung und Persönlichkeitsförderung in der Werkstatt die Sprache, das heißt das Sprechen im wechselseitigen Kommunikationsaustausch, eine wesentliche und unverzichtbare Rolle einnimmt. Handlungsbegleitendes Sprechen sollte als Grundprinzip bei allen beruflichen Unterweisungsprozessen auf Seiten der Fachleute praktiziert werden. Dadurch wird der Beschäftigte mit Behinderung in die Lage versetzt, Teilschritte und Teilabschnitte im Unterweisungs- beziehungsweise Fertigungsprozess klarer strukturiert verfolgen und verstehen zu können. So sollte auch der Beschäftigte mit Behinderung zum handlungsbegleitenden Sprechen in Verrichtung seiner Tätigkeiten angeregt werden, da er sich selbst dadurch mehr und mehr bewusst wird, wie sich sein eigenes Ich in der Auseinandersetzung mit dem zu bearbeitenden Produkt verhält, welche Fortschritte es macht und wie es schrittweise zur Vollendung des Arbeitsvorganges gelangt. Hierbei vollzieht sich ein echter Prozess der Aneignung von Welt. In diesem komplexen Prozess spiegelt sich Werkstattarbeit wieder als eine Methode zur Daseinsbewältigung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage ihrer ganzheitlichen Persönlichkeitsförderung und der Ausweitung ihres Maßes an gesellschaftlicher Teilhabe.
3. Zeit – und Umweltstrukturierung
3.1 Grundsätzliches
Das bereits weiter oben angesprochene elementare Sicherheitsbedürfnis eines jeden Menschen kann überhaupt nur dann gewährleistet werden, wenn der Mensch in die Lage versetzt wird, sich in seinen verschiedenen Lebensräumen orientieren zu können. Sich zeitlich und räumlich nicht orientieren zu können, versetzt den Menschen in existentielle Unsicherheiten, die von Angst geprägt sind. Daher ist es schon für das kleine Kind wichtig, den Tag- und Nachtrhythmus, den Stundenrhythmus, die Abfolge der Mahlzeiten, den Wechsel der Zeit zuhause, im Kindergarten oder in der Schule zu erkennen, bewusst zu erleben und schließlich planend organisieren zu können. Dies gilt auch für die nähere und weitere Umwelt: die Bedeutung der einzelnen Räume in der elterlichen Wohnung, die Anordnung und Funktion der einzelnen Möbelstücke, die Ordnungsstruktur, um bestimmte Dinge aufzufinden et cetera. Schon der gerade geborene Säugling beginnt mit seinen ersten Lernprozessen, die erfahrenen Umweltreize nicht nur zu deuten, sondern auch in Verknüpfung mit weiteren Außenweltreizen zu strukturieren. Die Erfahrungen von Hunger und Durst, von Wachsein und Schlafen in bestimmten Zeitrhythmen lassen ihn die ersten Erfahrungen mit der Zeitstruktur machen. Dabei ist es von großer Wichtigkeit für die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit, dass auch bei dem Kind mit geistiger Behinderung diese ersten Strukturerfahrungen nicht im Unbewussten stecken bleiben. So reicht die elterliche Fürsorge im Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung keinesfalls aus, wenn das Kind mit geistiger Behinderung lediglich in seinen physiologischen Grundbedürfnissen (Nahrung, Schlaf, Körperwärme, Körperpflege) befriedigt wird und die Eltern es ansonsten in den Tag hinein leben lassen. Das ebenfalls wichtige Grundbedürfnis nach Sicherheit und Geborgenheit kann letztlich und langfristig nur dadurch befriedigt werden, dass die ersten unbewussten Strukturerfahrungen in bewusstes Strukturlernen umgewandelt wird. Tagesstrukturierende Elemente, wie Aufstehzeit, Waschen, Anziehen, Frühstücken, Mittag- und Abendessen müssen durch bestimmte Handlungen (zum Beispiel Einbeziehen des Kindes beim Tischdecken) und bestimmte Rituale (zum Beispiel Tischgebet oder sich gemeinsam einen guten Appetit wünschen beim Beginn des Essens) immer wieder deutlich gemacht werden. Auch hierbei spielt das Prinzip des handlungsbegleitenden Sprechens eine wichtige Rolle. So kann auch eine zur halben und vollen Stunde schlagende Uhr in der Wohnung wertvolle Strukturierungshilfe leisten, zumal wenn man die durch die Uhr signalisierte Zeit mit bestimmten anderen Handlungen koppelt und zum Beispiel dem Kind sagt: “Es ist jetzt ein Uhr Mittag, jetzt werden wir zu Mittag essen!” Solche wertvollen tagesstrukturierenden Signale und Elemente zu übergehen, weil aus der Sicht der Eltern das Kind ja ohnehin nicht lesen kann, hieße, wertvolle Lernchancen in der Tagesstrukturierung nicht wahrzunehmen.
Entscheidend ist, dass die Eltern selbst lernen müssen, die Tagesstruktur mit ihrem geistig behinderten Kind selbstbewusst zu erleben und zu gestalten, Hilfe dazu sollte ihnen in entsprechenden Elternseminaren angeboten werden. Ähnliche Strukturierungsmaßnahmen sind erforderlich, um für das Kind mit geistiger Behinderung die nähere und weitere Umwelt strukturiert erfahrbar zu machen. Dazu gehören das Erlernen der Funktionen der einzelnen Wohnräume, sowie der Aufbau und die Gestaltung des eigenen Zimmers, wobei vor allem eingehaltene Ordnungsstrukturen eine wesentliche Rolle spielen: Unaufgeräumtheit führt bei Kindern mit geistiger Behinderung zur Desorientierung! Weiterhin ist es wichtig für das Kind mit geistiger Behinderung im Rahmen des Erlernens der Tagesstrukturierung auch immer klarer und bewusster zu erkennen, wann Mutter, Vater und Geschwister zuhause, beziehungsweise nicht zuhause sind, wann eine andere Person (zum Beispiel die Tagesmutter) für das Kind sorgt und bezogen auf einen späteren Entwicklungszeitpunkt, wann und wie lange es in die Kindertagesstätte beziehungsweise in die Schule geht. Solche verständlich gegliederte Tagesstruktur bewusst zu machen, zu lernen und zu leben, ist für das Kind mit geistiger Behinderung eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es sich im Elternhaus sicher und geborgen fühlen kann.
Um dieses Grundbedürfnis nach Sicherheit und Geborgenheit auch zu erhalten, wenn das Kind mit geistiger Behinderung in ersten Ablösungsversuchen vom Elternhaus mit Einrichtungen der öffentlichen Erziehung wie Kindertagesstätte und Schule in Berührung kommt. Hier reicht es keineswegs aus, dem Kind lediglich den Wechsel zwischen dem Leben in der Familie und der Zeit in der Kindertagesstätte beziehungsweise in der Schule als tagesstrukturierendes Element bewusst zu machen, sondern die Kindertagesstätte und Schule als öffentliche Einrichtungen zur Erziehung, Förderung und weiteren Persönlichkeitsentwicklung des Kindes mit geistiger Behinderung müssen jeweils innerhalb ihres Zeitkontingentes, indem sie für das Kind verantwortlich sind, durch entsprechende Maßnahmen das Erlernen und bewusste Erleben von weiteren Elementen der Tagesstrukturierung vertiefen. Hierbei sind die Tageszeit, die Bezeichnung des jeweiligen Wochentages mit Datum und Jahr, die Uhrzeit des Beginns und des Endes der Zeit im Kindergarten beziehungsweise in der Schule, Wochenbeginn und Wochenende, sowie die christlichen Jahresfeste und sonstigen Feiertage nur einige, wesentliche Beispiele, anhand derer Tages- und Zeitstrukturierung durch einen kontinuierlichen Lernprozess erfasst und bewusst gelebt werden können. Zur methodischen Umsetzung spielen hierbei insbesondere bestimmte Rituale (zum Beispiel Morgenkreis, Frühlingslieder, Sammlung von Herbstblättern, Adventskranz und so weiter) eine wesentliche Rolle.
3.2 Tages- und Zeitstrukturierung in Werkstatt und Wohnheim
Mit der Ablösung aus dem Elternhaus, die mit der Schulentlassung sowie mit der Aufnahme in eine Werkstatt und ein Wohnheim in eine entscheidende Entgültigkeitsphase tritt, geraten die jungen Menschen mit geistiger Behinderung, häufig in ein Stadium allgemeiner Verunsicherung, weil sie nicht abschätzen können, was nun zukünftig tatsächlich auf sie zukommt. Am Beginn des Lebens als junge Erwachsene sind sie auf der Suche nach einer neuen Identität (Wer bin ich eigentlich im zukünftigen Leben?), wobei sie entsprechende Hilfe, das heißt Beratung und Begleitung benötigen. Hierbei bemerken die Mitarbeiter und das pädagogische Personal in den Werkstätten und Wohnheimen recht häufig, dass junge Erwachsene mit geistiger Behinderung bezüglich der Tages-, Zeit- und Umweltstrukturierung erhebliche Lernrückstände aufweisen, weil die vorgelagerten Erziehungs- und Bildungseinrichtungen nicht genügende Wert darauf gelegt haben. Gerade auf Grund der eingetretenen Verunsicherung zu Beginn der neuen Lebensphase sind daher die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und das pädagogische Personal in Werkstätten und Wohnheimen gefordert, die diesbezüglichen Lernrückstände durch entsprechende Fördermaßnahmen auszugleichen und bezüglich der Tages-, Zeit- und Umweltstruktur neue Lernangebote, bezogen auf die neuen Lebensorte, anzubieten. Nur so kann das durch den Wechsel in den neuen Lebensraum erschüttert Grundbedürfnis nach Sicherheit und Geborgenheit langfristig wieder hergestellt werden.
Da die Struktur der Wohnheime und Werkstätten sehr unterschiedlich sind und hierfür auf den Einzelfall bezogen Lernangebote gemacht werden müssen, können hier im Folgenden nur einige wenige grundsätzliche Anregungen gegeben werden:
- Wie bereits für die zeitlich vorgelagerten Lebensräume (Elternhaus, Schule) vorgeschlagen, müssen auch im Wohnheim die einzelnen Elemente der Zeit- und Tagesstrukturierung durch bestimmte Rituale bewusst gemacht und zum Gegenstand kontinuierlicher Lernprozesse gemacht werden.
- Durch den Schichtwechsel der Mitarbeiter insbesondere in Wohnheimen, muss der Bewohner mit geistiger Behinderung sich auf einen ständigen Wechsel der Bezugspersonen einstellen. Um hier keine Verunsicherung in den zwischenmenschlichen Beziehungsstrukturen entstehen zu lassen, sollten die Bewohner mit geistigen Behinderungen über die Arbeitspläne vorab in sofern informiert werden, dass sie genau wissen, wer zu welcher Zeit ihr Ansprechpartner ist.
- Auf den einzelnen Bewohner bezogen, sollten die Bewohner in die Funktion und die Gliederung der einzelnen Gemeinschaftsräume (Wo ist was?) eingewiesen werden.
- Das eigene Zimmer sollte mit Unterstützung der Mitarbeiter der Einrichtung, eventuell unter Einbeziehung eigener Möbel, übersichtlich, das heißt klar strukturiert und ohne Reizüberflutung, nach den Wünschen des Bewohners eingerichtet werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die anfänglich zugrunde gelegte Ordnungsstruktur beibehalten wird.
- Für die Wege innerhalb des Wohnheims, beziehungsweise der Werkstatt, wie auch für die Wege im engeren oder weiteren Umfeld sollte ein individualisiertes Orientierungstraining angeboten werden, dass schließlich nur dann zu positiven Lerneffekten führen wird, wenn es nicht unter Zeitdruck abgeleistet wird. Das selbstständige Zurücklegen und Bewältigen von Wegen ist ein wesentlicher Bestandteil selbstbestimmten Handelns und verringert soziale Abhängigkeit. Bei Bewohnern mit einer zusätzlichen Sehbeeinträchtigung sollten hierfür spezielle Mobilitätstrainer der regional ansässigen Blindenvereinigung hinzugezogen werden.
- Zur leichteren Orientierung sollten die Türen der Funktionsräume (Speiseraum, Waschräume, Keller et cetera) entweder farblich unterschiedlich gestaltet oder mit farblich unterschiedlichen Symbolen gekennzeichnet werden. Mit Rücksicht auf sehbeeinträchtigte Bewohner sollten diese Symbole eine Größe von mindestens 20 Zentimetern haben und in durchschnittlicher Kopfhöhe angebracht sein.
- Eingangstüren, beziehungsweise Flurtüren aus Glas sollten durch einen großen roten Punkt gekennzeichnet sein, um Bewohner mit Wahrnehmungsstörungen beziehungsweise Sehbeeinträchtigungen vor einer Kollision zu bewahren.
- Bei Außen- und Innentreppen sollten jeweils die erste und die letzte Stufe mit einem gelben Signalstreifen versehen sein, um den Bewohner mit zusätzlicher Sehbeeinträchtigung beziehungsweise mit Wahrnehmungsstörungen zu signalisieren, wo die jeweilige Treppe anfängt und aufhört.
- Zur besseren Zeitstrukturierung sollte innerhalb einer Arbeitsgruppe in der Werkstatt eine sprechende Uhr wie sie ursprünglich für blinde Menschen entwickelt wurde, aufgestellt werden, die stündlich automatisch oder mit einem Tastendruck auf Abruf die Zeit laut und deutlich verkündet.
- Im Rahmen einer optimalen Umweltstrukturierung müssen arbeitsbelastende Faktoren wie Staub, Nässe, hohe Luftfeuchtigkeit, Kälte, sowie Lärm auf den einzelnen bezogenen die Auswahl des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden. So sind zum Beispiel die Menschen mit autistischen Zügen sehr lärmempfindlich, so dass ihr Arbeitsplatz nicht in einem Werkstattraum angesiedelt werden sollte, indem sich zum Beispiel eine Kreissäge befindet.
- Ein Zeitplan in Berücksichtigung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit Sehbeeinträchtigungen mit genügend großen und farblich gekennzeichneten Schrift- und Bildsymbolen für Veranstaltungen außerhalb der Werkstattarbeit (zum Beispiel Schwimmen, Exkursionen, Einkäufe, et cetera) sollte jedem Werkstattbeschäftigtem beziehungsweise Bewohner eines Wohnheims jederzeit selbständig leicht zugänglich sein.
4. Umgang mit einander
An Lebensorten wie einem Wohnheim oder einer Werkstatt reicht es nicht aus, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner eines Wohnheims beziehungsweise in ihrer Funktion als Werkstattbeschäftigte über bestimmte lebenspraktische Fähigkeiten beziehungsweise Kenntnisse und Fähigkeiten im Arbeitsprozess verfügen. Weiterhin reicht es auch nicht aus, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise das pädagogische Personal in einem Wohnheim oder in einer Werkstatt mit ihrem Einsatz dafür sorgen, dass die Tagesabläufe im Wohnheim nach dem Prinzip von Ruhe und Ordnung und in der Werkstatt nach dem Prinzip möglichst produktiven Verhaltens sich vollziehen. Wo dies so geschieht, muss sich der einzelne Mensch bestimmten organisatorischen Zielsetzungen und Strukturen unterwerfen. Dabei stehen diese gesetzten Ziele im Vordergrund und der Mensch beziehungsweise die Menschlichkeit treten dabei mehr und mehr in den Hintergrund. Auf die weiter oben beschriebenen Grundbedürfnisse des Menschen wird dabei nur noch sozusagen am Rande Rücksicht genommen.
Um Lebensqualität für alle an diesen Lebensorten Wohnheim und Werkstatt beteiligten zu gewährleisten, ist es notwendig, eine Atmosphäre der Vermenschlichung zu schaffen und zu erhalten. Dies aber ist dem Menschen im Zusammenleben und Zusammenarbeiten mit anderen nur möglich, wenn alle auf die Wahrung der eigenen menschlichen Grundbedürfnisse und auch die der anderen, mit denen man zusammen lebt und zusammen arbeitet, achten. Dazu bedarf es bestimmter sozialer Fähigkeiten, die von allen Beteiligten gelernt, verinnerlicht und praktiziert werden müssen. Auf diese sog.enannten sozialen Schlüsselqualifikationen soll im Folgenden näher eingegangen werden, da sie für die Gewährleistung der menschlichen Grundbedürfnisse sowie zur Erreichung der Atmosphäre eine Vermenschlichung in Wohnheim und Werkstatt unverzichtbar sind:
- Äußerung eigener Bedürfnisse und Gefühle.
- Im zwischenmenschlichen Miteinander kann es nur zu einem wechselseitigen Kennen- und Verstehenlernen kommen, wenn Bedürfnisse, aber auch Gefühle wie Angst, Überforderung, Enttäuschung oder geringes Selbstwertempfinden ausgesprochen oder im Kommunikationsprozess durch entsprechende Körpersprache oder Signale geäußert werden. Hierfür ist eine Vertrauensgrundlage notwendig, die mir die Sicherheit gibt, dass mir daraus keine Nachteile entstehen.
- Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit im Sinne eines Dialogs. Die Bereitschaft, eigene Bedürfnisse und Gefühle zu äußern, setzt eine Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft voraus. Wo dies auf sprachlichen Kommunikationsebene nicht möglich ist, muss sich die Kommunikation auf den nicht-sprachlichen, das heißt körpersprachlichen Bereich konzentrieren, wobei in diesem Falle alle Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation eingesetzt werden sollten. Dies setzt natürlich eine entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter und des pädagogischen Personals in den Einrichtungen voraus. Das Gefühl, verstanden und akzeptiert zu werden, wird sich allerdings im Rahmen solcher Kommunikationsprozesse nur dann einstellen, wenn mit der Kommunikationsbereitschaft auch eine Dialogfähigkeit und -bereitschaft verbunden ist. Sie wird dann offenbar, wenn im Rahmen von zwischenmenschlicher Kommunikation nicht nur Funktionsinhalte und notwendige Alltagsabläufe Gegenstand des Gespräch sind, sondern wenn sich zwei Menschen als Gesprächspartner in einer Ich-Du-Beziehung auf gleicher Augenhöhe, also gleichberechtigt, in ihrem Menschsein begegnen. Dies wird aber nur gelingen können, wenn der Mitarbeiter, beziehungsweise der Pädagoge der jeweiligen Einrichtung auf seine institutionelle Machtposition verzichtet und den Bewohner mit Behinderung beziehungsweise den Werkstattbeschäftigten als gleichberechtigt in seinem Menschsein akzeptiert und sich beide in dieser zwischenmenschlichen Begegnung verstehen lernen und sich in ihrer Menschlichkeit weiter entwickeln (Am du wird der Mensch zum ich!).
- Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit. Mit diesen beiden weiteren sozialen Fähigkeiten wird das elementare Sicherheitsbedürfnis auf beiden Seiten der Beteiligten gewahrt und gestärkt. Dort, wo mein Gesprächspartner eine verbindliche Aussage, wie zum Beispiel ein Versprechen abgibt, muss ich mich darauf verlassen können, dass dieses Versprechen mit der sozialen Fähigkeit der Zuverlässigkeit auch eingehalten wird. Dies gibt Sicherheit in der zwischenmenschlichen Beziehung. Diese mir Sicherheit gebende Erwartung kann ich dann mit der von mir selbst praktizierten Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit belohnen. Kann eine gegebene Zusage nicht eingehalten werden, so sollte das der Gesprächspartnerin und dem Gesprächspartner ausführlich begründet und dafür um Verständnis geworben werden. Solche Situationen müssen Ausnahmesituationen bleiben.
- Akzeptanz und Unterstützung bei selbstbestimmten Handlungsvollzügen. Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und dem pädagogischen Personal in Einrichtungen wie Werkstätten und Wohnheimen muss stets bewusst sein, dass Selbstbestimmung ein menschliches Grundrecht und die Grundlage alles menschlichen Wohlbefindens ist. Im Verzicht auf Bevormundung und einer Haltung, dass man selbst am besten weiß, was für den Menschen mit Behinderung gut ist, müssen selbstbestimmte Handlungsvollzüge gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung angestrebt und umgesetzt werden. Dies muss allerdings einschließen, dem Menschen mit Behinderung auch zu vermitteln, dass die Grenzen, selbstbestimmten Handelns dort erreicht sind, wo die Freiheit anderer Menschen eingeschränkt wird.
- Solidarität
- Lebensqualität und Lebenszufriedenheit können auf Seiten der Menschen mit Behinderung nur entstehen und wachsen, wenn ihm zur Verwirklichung seiner Bedürfnisse und Lebensziele keine unbegründbaren Widerstände entgegen gestellt werden. Wenn Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und das pädagogische Personal in Einrichtungen den Menschen mit Behinderung in seinem Menschsein voll anerkennen, seine Persönlichkeitsentfaltung fördern, seine Lebensqualität und Lebenszufriedenheit mitgestalten und weiterentwickeln, wo dies nicht als Job gegen Bezahlung gemacht wird, sondern man für die Wahrung der Menschenrechte, die Persönlichkeitsförderung und die Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung eintritt, da entsteht Solidarität. Diese vervollkommnet sich dann schließlich noch dadurch, dass in einem menschlichen Miteinander des Gebens und Nehmens auch den Mitarbeitern und dem pädagogischen Personal in den Einrichtungen soviel Menschlichkeit von Seiten der Menschen mit Behinderung entgegengebracht wird, dass dies für ihre eigene Lebensqualität eine echte Bereicherung darstellt. Hierdurch entstehen schließlich echte Solidaritätsbande.
5. Ist Förderung wirklich out?
Betrachtet man die in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen sich häufenden Einsparungsappelle und -maßnahmen, die sich immer Stärker auf die Reduzierung der menschlichen Grundbedürfnisse, auf die rein-physiologischen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen konzentrieren, so kann in der Tat, wenn sich dieser Prozess weiter fortsetzt, davon gesprochen werden, dass Förderung out ist. Wenn solche Einsparungsmaßnahmen dann auch noch darin münden, dass, wie bei der Pflegeversicherung bereits praktiziert, kranken und behinderten Menschen bereits Toilettengänge bereits minutenweise vorgeschrieben werden, so stellt dies nicht nur eine Missachtung menschlicher Grundbedürfnisse, sondern eine Missachtung der menschlichen Persönlichkeit schlechthin dar. Eine engagierte Sozialpolitik, sowie eine politisch nach Außen hin getragene Solidarität mit kranken und behinderten Menschen, müssen diese menschenunwürdigen Vorgänge in unserem Lande unbedingt verhindern.
Bei einer anderen Betrachtungsweise steht der Begriff Förderung zur Diskussion. Im Rahmen des immer noch anhaltenden Paradigmenwechsels ist im Rahmen unserer gesellschaftlichen Umbrüche auch inzwischen eine endlose Diskussion über neue Begriffe beziehungsweise über Ersatzbegriffe in Gang gekommen. So wird vorgeschlagen, den Begriff der Förderung durch den der Unterstützung zu ersetzen. Die läuft aber letztlich auf eine Verflachung des Begriffes der Förderung hinaus. Unterstützung als Begriff ist seinem Gehalt nach stets nur auf den Augenblick bezogen: er ist ein Stück Hilfeleistung aus dem Augenblick heraus, wenn ich zum Beispiel den Bewohner eines Wohnheims beim Tischdecken helfe. Somit enthält der Begriff der Unterstützung keinerlei Entwicklungsperspektive. Der Begriff der Förderung hingegen (jemand wird gefördert oder befördert) beinhaltet hingegen einen Weiterentwicklungsprozess. Gegenüber dem Begriff der Erziehung, der immer ein Machtgefälle signalisiert, beinhaltet er eine “gewisse Neutralität” in den zwischenmenschlichen Beziehungen. Somit kann Fördern dialogisch, das heißt auf zwischenmenschlich gleichberechtigter Ebene erfolgen und andererseits auch wechselseitig sein. Sowie nämlich der Mensch mit Behinderung durch bestimmte planmäßige Lernprozesse in seiner Persönlichkeitsentwicklung gefördert wird, so gibt auch der Mensch mit Behinderung in seinem zwischenmenschlichem Kontakt zum Beispiel mit dem Mitarbeiter beziehungsweise dem Pädagogen einer Einrichtung soviel von seinem menschlichen Kompetenzen und Qualitäten an diesen zurück, dass dieses somit auf Seiten der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters, der Pädagogin oder des Pädagogen gewonnene Erfahrungspotential für ihn nicht nur eine wertvolle Bereicherung, sonder auch eine echte Persönlichkeitsförderung darstellt.
Auf der Basis dieser Erkenntnis sind also insbesondere Fortbildungsmaßnahmen, wie sie zum Beispiel im Fortbildungszentrum des Landeswohlfahrtsverbandes verankert sind und durchgeführt werden, ein gegenwärtig bedeutsamer und zukunftsweisender Garantieschein dafür, dass in Einrichtungen wie den Werkstätten und den Wohnheimen Kenntnisse, Erkenntnisse und Fähigkeiten in der gemeinsamen Lebensbewältigung von Menschen mit und ohne Behinderung gelernt und daraufhin auch praktiziert werden können, die Benachteiligungen verhindern, gesellschaftliche Teilhabe fördern, damit Lebensqualität steigern und letztlich für Menschen mit und ohne Behinderung in den Lebensfeldern Wohnheim und Werkstätten eine echte Lebensbereicherung darstellen – im gemeinsamen Kampf gegen Entmenschlichung und für solidarisches Handeln.
Literatur
Maslow, Abraham H. Motivation und Persönlichkeit, Rheinbeck 1999.
- Mosen und U. Scheibner (Herausgeber), Arbeit, Erwerbsarbeit, Werkstattarbeit : vom Mythos zum neuen Arbeitsbegriff in Theorie und Praxis, Frankfurt am Main 2003.