Die Entwicklung eines ehrenamtlichen Engagements als Möglichkeit zur gesellschaftlichen Partizipation von blinden und sehbehinderten Menschen
Autor: Prof. Dr. Kurt Jacobs
Inhaltsübersicht
Der 1. Oktober 2002 – Stichtag einer Zeitenwende?
2. Ehrenamtliches Engagement als Idee zur Abwehr eines vermeintlichen Pensionierungslochs
2.1 Wie diese Idee entstand
2.2 Einige grundsätzliche Gedanken zum ehrenamtlichen Engagement
3. Der Behindertenbeirat der Kreisstadt Hofheim sowie die Position des Behindertenbeauftragten der Kreisstadt Hofheim als Handlungs- und Gestaltungsebene meines ehrenamtlichen Engagements
3.1 Der Behindertenbeirat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
3.1.1 Wahl und Zusammensetzung
3.1.2 Die Tätigkeit des Vorsitzenden des Behindertenbeirats
3.1.3 Arbeitsplatzausstattung
3.2 Meine ehrenamtliche Tätigkeit als Behindertenbeauftragter der Kreisstadt Hofheim
3.2.1 Aufgabenbereiche des Behindertenbeauftragten der Kreisstadt Hofheim
3.2.2 Meine Beratungstätigkeit in der Funktion als Behindertenbeauftragter
3.2.3 Planung und Durchführung von Fachtagungen sowie einer Ausstellung
3.2.4 Kompetenzzuwachs durch weitere Kooperationskontakte
4. Mein Engagement in weiteren ehrenamtlichen Bereichen
5. Fazit
1. Der 1. Oktober 2002 – Stichtag einer Zeitenwende?
Wie an jedem Werktagmorgen weckte mich auch an diesem Morgen die freundliche Frauenstimme meines sprechenden Funkweckers mit den Worten “Es ist 6 Uhr und Zeit zum Aufstehen!” Ein automatischer Fingerdruck auf die Weckertaste ließ die Stimme verstummen, die mich nicht nur geweckt, sondern mir auch sofort ins Bewusstsein gerufen hatte, dass der 1. Oktober 2002 ein Tag besonderer Art sein würde: Nach 32 Jahren Hochschullehrertätigkeit für den Bereich Sonderpädagogik an den Universitäten in Dortmund und Frankfurt ab heute keine Seminare mehr – keine Korrekturen mehr von wissenschaftlichen Hausarbeiten und Prüfungsklausuren – keine mündlichen Prüfungen mehr und auch keine wöchentlichen Sprechstunden mehr. “Was passiert jetzt eigentlich?”, ging es mir durch den Kopf. “Kommt jetzt das große Loch der Leere?”. Nach einem längeren Fernsehabend war ich an diesem Morgen noch zu müde, diesen Gedanken mit dem notwendigen Wachheitsgrad weiter zu vertiefen. Ich ging nach oben, um meiner Frau bei der Frühstückszubereitung zu helfen. Als dann meine damals sechsjährige Tochter Larissa ihren Lockenkopf aus der Tür des Kinderzimmers streckte und laut über den Flur rief: “Mama, wo sind meine Schuhe?”, wurde mir klar, dass zumindest für meinen privaten Lebensbereich am 1. Oktober 2002 keine Zeitenwende eingetreten war und hier wohl alles beim Alten bleiben würde.
Schon Wochen vor diesem legendären Pensionierungsdatum kam meine 25 Jahre jüngere Frau Elvira, die auch heute immer noch als Integrationsfachkraft im integrativen Unterricht einer benachbarten Grundschule mit 30 Stunden wöchentlich tätig ist, immer wieder auf die Zeit nach dem besagten 1. Oktober 2002 zu sprechen. So äußerte sich dies zum Beispiel in der immer wieder aufgeworfenen Frage an mich, was ich denn nach dem 1. Oktober 2002 als Pensionär mit meiner dann zur Verfügung stehenden reichlichen Zeit anfangen würde. Vermutlich lag dieser Frage eine mehr oder weniger tief liegende Angst zugrunde, nunmehr nach meiner erfolgten Pensionierung einen “unzufriedenen Knöttersack” zuhause sitzen zu haben, der nichts mit seiner Zeit anzufangen wisse und vielleicht darum beginnen würde, die Familie zu schikanieren. Meine lebensoptimistische Einstellung, dass ich in meinem bisherigen Leben noch nie Langeweile verspürt hätte und dieses Phänomen sicherlich auch nicht in meiner Pensionärszeit auftreten würde, konnte letztlich die diesbezüglichen Ängste meiner Frau genauso wenig beschwichtigen wie mein oft wiederholtes Statement, dass ich als Pensionär nunmehr viel mehr Zeit für unsere beiden, zum damaligen Zeitpunkt sechs und elf Jahre alten Töchter haben würde und schließlich ihre Erziehung und Lebensbegleitung eine erfüllende Aufgabe für mich sei.
Es half alles nichts, also musste eine neue Idee geboren werden.
2. Ehrenamtliches Engagement als Idee zur Abwehr eines vermeintlichen Pensionierungslochs
2.1 Wie diese Idee entstand
Ungefähr eine Woche nach meiner Pensionierung las mir meine Frau beim morgendlichen Frühstück etwas aus der regionalen Presse vor. Plötzlich stockte sie kurz und sagte dann mit offensichtlich erfreuter Stimme: “Kurt, hier habe ich das Richtige für Dich!”. Neugierig geworden erhielt ich aus einer kurzen Pressenotiz die Information, dass die Kreisstadt Hofheim beabsichtige, einen Behindertenbeirat einzurichten und zur Vorbereitung einen Arbeitskreis bilden wolle, in den verschiedene Selbsthilfeorganisationen eingeladen werden sollten, um erste Gespräche und vorbereitende Maßnahmen zur Einrichtung eines kommunalen Behindertenbeirats aufzunehmen. Ich meldete mich und trat diesem Arbeitskreis bei, der immerhin eineinhalb Jahre an dem Vorhaben arbeitete, bis dann schließlich mit Beginn des Jahres 2004 der Behindertenbeirat der Kreisstadt Hofheim nach den zuvor erfolgten Wahlen seine Arbeit aufnehmen konnte.
2.2 Einige grundsätzliche Gedanken zum ehrenamtlichen Engagement
Die Bereitschaft, ein Ehrenamt übernehmen zu wollen, sollte primär der Motivation entspringen, dem Gemeinwohl zu dienen. Diese Motivation hat in der nunmehr 60-jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dazu geführt, dass sich tausende und abertausende von Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande ehrenamtlich in den verschiedenen Lebensbereichen engagieren und mit dafür gesorgt haben, dass sich in vielen Bereichen eine zwischenmenschliche Solidaritätskultur entwickelt hat, die einerseits eine höhere Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe für viele Bürgerinnen und Bürger mit verschiedensten Lebenserschwernissen herbeigeführt hat und garantiert, die aber inzwischen für das Funktionieren unseres Zusammenlebens so wichtig geworden sind, dass insbesondere in Anbetracht der immens hohen staatlichen Verschuldung die staatlichen Organe in den verschiedensten Bereichen versagen, ja, zusammenbrechen würden, gäbe es dieses breite ehrenamtliche Engagement in der Bevölkerung nicht.
Individuelle Motivationsgründe wie die Bereicherung und Belebung der eigenen Lebenssituation oder die Bekämpfung des Gefühls bei älteren Menschen, nach der Verrentung mehr oder weniger in dieser Gesellschaft zum “alten Eisen” zu gehören, sollten nur eine zweitrangige Rolle spielen. Vor der Übernahme eines Ehrenamtes sollte man sich weiterhin auch genau überlegen, ob man mit den eigenen zur Verfügung stehenden Kompetenzen oder Berufserfahrungen dieses Ehrenamt zureichend ausfüllen kann und ob man bereit sein will oder kann, die notwendigen zeitlichen, körperlichen und psychischen Ressourcen zur Ausgestaltung des Ehrenamtes zur Verfügung zu stellen. Dabei darf man als Ehrenämtler in unserer profitorientierten Gesellschaft auch nicht darauf rechnen, für das eingebrachte ehrenamtliche Engagement eine entsprechende gesellschaftliche Anerkennung zu bekommen. So spiegelt sich die geringe Wertschätzung von Ehrenämtern auch in der ungebremsten Geldgier des Finanzministers, aufgezeigt am Beispiel des Bundeslandes Hessen, wieder, wenn dieser von den Ehrenämtlern noch 9 Euro von der monatlich gezahlten Aufwandsentschädigung von 100 Euro einfordert.
Auch wenn einem Ehrenamt kein Arbeitsvertrag zugrunde liegt und auch keine Kündigungszeiten festgeschrieben sind, so sollte sich doch jeder, der ein Ehrenamt übernehmen will oder übernommen hat, ethisch verpflichtet fühlen, eine übernommene Aufgabe engagiert anzupacken und bei Einsatz aller verfügbaren zeitlichen, körperlichen und psychischen Ressourcen auszugestalten. So sollte man auch über eine gewisse Frustrationstoleranz und ein Durchhaltevermögen verfügen, wenn in Erledigung der übertragenen Aufgaben gewisse Schwierigkeiten oder auch zeitweilig zwischenmenschliche Konfliktsituationen auftreten. Die übernommene Aufgabe als Erfüllung des Gemeinwohls sollte einem jeden Ehrenämtler so wichtig sein, dass das Ehrenamt und die damit verbundenen Aufgaben nicht vorschnell aufgegeben werden, nur weil man die eigenen Frustrationen beziehungsweise Konfliktsituationen nicht alleine bewältigen kann und man ja zudem auch an keine Kündigungsfristen gebunden ist.
3. Der Behindertenbeirat der Kreisstadt Hofheim sowie die Funktion des Behindertenbeauftragten der Kreisstadt Hofheim als Handlungs- und Gestaltungsebenen meines ehrenamtlichen Engagements
3.1 Der Behindertenbeirat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
3.1.1 Wahl und Zusammensetzung
Als Alternative zu Behindertenbeiräten anderer Kommunen, die sich auf Vereinsebene gebildet haben und deren Mitglieder Vertreter verschiedener Behindertenorganisationen sind, handelt es sich bei dem Behindertenbeirat der Kreisstadt Hofheim um ein demokratisch gewähltes Gremium des Magistrats der Stadt Hofheim. Dabei können sich Hofheimer Bürgerinnen und Bürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent ab dem 18. Lebensjahr an der Wahl zum Behindertenbeirat per Briefwahl beteiligen (passives Wahlrecht), sich aber auch zusätzlich im Rahmen des aktiven Wahlrechts als Kandidat/Kandidatin für die Wahl der Mitglieder des Behindertenbeirat aufstellen und wählen lassen. Der Behindertenbeirat umfasst insgesamt elf gewählte Mitglieder, ergänzt um den Sitz der Bürgermeisterin der Stadt Hofheim als Vertreterin des Magistrats mit beratender Stimme. Dasjenige Mitglied des gewählten Behindertenbeirats, das durch die Mitglieder zum Vorsitzenden des Beirats gewählt wird, übernimmt neben seiner Mitgliedschaft gleichzeitig die Funktion des Behindertenbeauftragten der Kreisstadt Hofheim. Für die erste Wahlperiode von 2004 bis 2009 sowie für die jetzt laufende zweite Wahlperiode von 2009 bis 2013 wurde ich zum ersten Vorsitzenden des Behindertenbeirats gewählt und übernahm damit auch gleichzeitig die Funktion des Behindertenbeauftragten der Kreisstadt Hofheim. All dies ist in einer Satzung festgelegt, die vor der Gründung des Behindertenbeirats von der besagten Arbeitsgruppe unter juristischem Beistand von Seiten des Magistrats erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Hofheim verabschiedet wurde.
3.1.2 Die Tätigkeit des Vorsitzenden des Behindertenbeirats
Als Vorsitzender des Behindertenbeirats habe ich natürlich stets die Zielsetzungen und Aufgabenbereiche des Behindertenbeirats im Blick, wie sie in der Satzung festgelegt sind. Dabei hat sich die kontinuierliche Kooperation zwischen meinem Stellvertreter und mir als sehr fruchtbringend erwiesen, da im Vorfeld zu den Sitzungen des Behindertenbeirats in Vorgesprächen zwischen uns einzelne Vorhaben schon vorab geplant, strukturiert und im methodischen Vorgehen abgesprochen werden. In erster Linie geht es dabei um die Schaffung barrierefreier Lebensräume und einer damit verbundenen höheren Lebensqualität und gesellschaftlichen Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung in Hofheim. Diesbezügliche Anträge, Anfragen oder Bitten an den Magistrat werden miteinander vorformuliert, schriftlich gefasst und in die jeweiligen Sitzungen des Behindertenbeirats zwecks Diskussion und Abstimmung eingebracht. Neben den öffentlichen Sitzungen des Behindertenbeirats, die jeweils in einem Abstand von vier bis sechs Wochen stattfinden und an denen auch Gäste und Vertreter der Presse teilnehmen, werden von mir auch in unregelmäßigen Abständen “interne Sitzungen” des Beirats anberaumt, in denen von den Mitgliedern des Behindertenbeirats unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestimmte Grundsatzprobleme in Zusammenhang mit dem Phänomen “Behinderung” oder “Mobilitätseinschränkung” diskutiert werden. In solchen Sitzungen entstehen dann auch häufig neue Ideen und Impulse für weitere Vorhaben, die dann per Antrag auf einer späteren öffentlichen Sitzung eingebracht werden.
In Bezug auf bestimmte Probleme (zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr) werden von mir dann zu einer bestimmten öffentlichen Sitzung oder internen Sitzung die entsprechenden Vertreter der betroffenen Institution (zum Beispiel Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft) eingeladen, um die anstehenden Probleme gemeinsam zu erörtern und nach einer Lösung zu suchen. Zu solchen Gesprächen lade ich auch Mitarbeiter des Magistrats beziehungsweise Fachleute wie zum Beispiele Architekten beziehungsweise Verkehrsexperten ein, um die vorhandenen Planungen für neue Gebäude oder Straßenführungen sowie auch für neue Verkehrssicherungsanlagen nach dem “Prinzip der Barrierefreiheit” gemäß der vorgeschriebenen DIN-Norm zu überprüfen und den Vertretern der Planungs- und Ausführungsorgane wichtige zu beachtende Hinweise zu geben.
Schließlich ist auch noch eine Kontrollfunktion meinerseits notwendig, um im Abstand von mehreren Monaten zu überprüfen, ob bestimmte, vom Behindertenbeirat gestellte Anträge von Seiten des Magistrats umgesetzt wurden oder nicht. Schließlich ist über die Arbeit des Behindertenbeirats jährlich ein Bericht zu erstellen, der von mir verfasst sowie vom Behindertenbeirat diskutiert und abgestimmt wird.
3.1.3 Arbeitsplatzausstattung
Die Wertschätzung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit von Seiten des Magistrats der Stadt Hofheim spiegelt sich insbesondere darin wider, dass mir im Rathaus der Stadt Hofheim ein eigenes Büro zur Verfügung steht, welches mit allen modernen Medien wie PC, Drucker, Scanner, Telefon und einem elektronischen Lesegerät ausgestattet ist. Die weitere Ausstattung dieses Büros ist so gestaltet, dass ich in diesem Raum auch Beratungen während meiner Sprechstundenzeiten durchführen kann. Entscheidend wichtig für meine Tätigkeit aber ist, dass der Magistrat der Stadt Hofheim mir eine Sekretärin mit jeweils 15 Wochenstunden zur Erledigung aller Büroarbeiten einschließlich Terminplanung und Schriftverkehr sowie Auflesen von Texten zur Verfügung gestellt hat. Weiterhin stehen mir für Büromaterialien, Telefonkosten, Dienstreisen sowie Fortbildungsveranstaltungen entsprechende finanzielle Ressourcen aus dem öffentlichen Haushaltsplan der Stadt Hofheim zur Verfügung.
3.2 Meine ehrenamtliche Tätigkeit als Behindertenbeauftragter der Kreisstadt Hofheim
Im Unterschied zu dem Gremium des Behindertenbeirats, der nur alle vier bis sechs Wochen zu öffentlichen Sitzungen und gelegentlich zusätzlich auch noch zu internen Sitzungen zusammentrifft, bin ich in meiner Funktion als Behindertenbeauftragter der Stadt Hofheim täglich von Seiten des Magistrats, von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hofheim sowie von anderen Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderung ansprechbar. Um dies zu gewährleisten, wird in Zeiten, in denen mein Büro im Rathaus nicht besetzt ist, mein Diensttelefon zu mir nach Hause umgeleitet. Das Amt des Behindertenbeauftragten ist aufgrund der festgelegten Richtlinien für die folgenden Aufgabenbereiche zuständig:
3.2.1 Aufgabenbereiche des Behindertenbeauftragten der Kreisstadt Hofheim
Individuelle Beratung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen
Die oder der Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung stellt eine Anlaufstelle vor Ort dar mit “Wegweiserfunktion”, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten, so zum Beispiel durch:
- Anbieten von Sprechstunden,
- Beratung über Zuständigkeiten von Ämtern,
- Vermittlung von Kontakten zu Beratungsstellen.
Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort
- Aufzeigen von Versorgungslücken bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung,
- Förderung von örtlichen Arbeitsgemeinschaften,
- Beratung von Selbsthilfegruppen.
Öffentlichkeitsarbeit/Fortbildung/Förderung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
- Organisation von öffentlichen Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen,
- Förderung der Selbsthilfegruppen.
3.2.2 Meine Beratungstätigkeit in der Funktion als Behindertenbeauftragter
Zur Durchführung meiner Beratungstätigkeit halte ich jeweils einmal wöchentlich eine Sprechstunde von einer Stunde Dauer in meinem Büro im Hofheimer Rathaus ab. Die Ratsuchenden setzen sich aus Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen und verschiedener gesellschaftlicher Schichten zusammen. Dabei geht es in erster Linie sowohl um Anträge zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, um Wohnungsprobleme im Hinblick auf einen barrierefreien Umbau sowie um Hilfsmittelberatung.
Da sich aber die Fälle von älteren und zum Teil auch sehr alten Ratsuchenden, die häufig unter starken Mobilitätseinschränkungen leiden, häufen, habe ich mich im Jahr 2006 erstmalig dazu entschlossen, Hausberatungen durchzuführen. Dies erspart den alten und zuweilen sehr alten ratsuchenden Bürgern nicht nur den für sie beschwerlichen Weg ins Rathaus, sondern diese Hausberatungen eröffnen mir Möglichkeiten eines unmittelbaren Einblicks in die individuelle und private Lebenswelt der Ratsuchenden. Hier kann ich direkt vor Ort feststellen, wie und wo im Wohnbereich Maßnahmen zur Erleichterung der alltäglichen Lebenserschwernisse getroffen werden können und biete dazu die entsprechende Unterstützung an.
Hierbei reicht zuweilen nicht die Aufklärung darüber, wo bestimmte Hilfsmittel zu beschaffen sind, sondern die Motivation auf Seiten der Betroffenen, sich mit solchen für sie neuen Hilfsmitteln auseinanderzusetzen und diese schließlich anzunehmen. Häufig ist die Akzeptanz auch an meine Zusage gekoppelt, diese Hilfsmittel zu beschaffen und gegebenenfalls auch zu installieren. Zuweilen notwendige Rückfragen, zum Beispiel bei Augenärzten bezüglich des verbliebenen Restsehvermögens (Visus), können immer dann realisiert werden, wenn die Betroffenen, was auch geschieht, zuvor ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht mir gegenüber entbinden.
In jedem Falle ist auch bei Hausbesuchen ein sehr sensibles Vorgehen im Beratungsprozess unverzichtbar. Die Selbstbestimmung des Ratsuchenden ist in jedem Fall unter anthropologischem und ethischem Aspekt das zu wahrende höchste Gut. Dies gilt selbst dann, wenn sich der betroffene Ratsuchende zum Beispiel aus Gründen gewisser Veränderungsängste gegen die Verwendung von Hilfsmitteln, die ihm das Leben erleichtern könnten, wehrt. Auch wenn eine alte Dame von 85 Jahren, erblindet, stark gehbehindert und im vierten Stock eines Mietshauses ohne Fahrstuhl lebend, meinen Vorschlag, in eine barrierefreie Parterre-Wohnung zu ihrem Vorteil umzuziehen, ablehnt, weil sie ihre seit Jahren vertraute Umgebung nicht verlassen will, so muss dies schließlich respektiert und akzeptiert werden, selbst wenn somit erhebliche, alltägliche Lebenserschwernisse aufgrund dieser Entscheidung bestehen bleiben, die sonst wegfallen würden. Beratung kann und darf immer nur ein Angebot zur Erleichterung der jeweiligen Lebenssituation und zur Schaffung von mehr gesellschaftlicher Teilhabe und damit zu höherer Lebensqualität sein. Beratung soll Aufklärung schaffen und Hilfe zur Selbsthilfe darstellen – dies alles aber stets unter dem Primat eines selbstbestimmten Lebens der betroffenen Ratsuchenden.
3.2.3 Planung und Durchführung von Fachtagungen sowie einer Ausstellung
Im Rahmen einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit habe ich es von Anfang an für wichtig und behindertenpolitisch sinnvoll gehalten, dass sich sowohl der Behindertenbeauftragte als auch der Behindertenbeirat der Stadt Hofheim mit der Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen über Hofheims und Hessens Grenzen hinaus präsentiert. So wurden von mir in meiner Funktion als Behindertenbeauftragter im Zeitraum von 2004 bis 2008 folgende Veranstaltungen geplant und durchgeführt:
- “Lebenskunst – Menschen mit Behinderung zeigen ihre Werke”
- Kunstausstellung vom 20. Juni bis 7. Juli 2004
- Mobiles Leben auch für Menschen mit Behinderungen
- Fachtagung am 19. Mai 2006 von 10 bis 18 Uhr in der Stadthalle Hofheim
- Kunstausstellung von Werken von Menschen mit Behinderung vom 2. bis 19. Juli 2006 im Foyer des Hofheimer Rathauses
- “Zuhause ist es am schönsten – Ich weiß doch selbst, wo ich wohnen will!“ Fachtagung zu selbstbestimmten Wohn – und Lebensformen für ältere und behinderte Menschen am 10. September 2008 von 9:30 bis 18 Uhr in der Stadthalle Hofheim
- Für alle Veranstaltungen konnten jeweils namhafte Referentinnen und Referenten als Experten und Expertinnen für das jeweils vertretene Fachgebiet gewonnen werden. Alle Veranstaltungen lösten von ihrer Thematik her ein reges Interesse aus, wurden gut besucht und erhielten zudem ein gutes Presseecho.
3.2.4 Kompetenzzuwachs durch weitere Kooperationskontakte
In meinen vielfältigen Beratungsgesprächen tauchen immer wieder Fragen und Probleme auf, auf die ich nicht immer die entsprechende Antwort weiß oder sozusagen aus dem Stand heraus das richtige Vorgehen empfehlen kann. So ergeben sich Fragen zur Grundsicherungsproblematik, zu der Möglichkeit finanzieller Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von eigenen Wohnungen beziehungsweise von Mietwohnungen, Fragen zu steuerrechtlichen Vorteilen und vieles andere mehr.
Um mich hier erst einmal selbst kundig zu machen, um dann zu einem späteren Zeitpunkt eine sachgerechte Auskunft beziehungsweise Empfehlung geben zu können, haben sich hier im Laufe der letzten fünf Jahre gute Kooperationskontakte zur Wohnberatungsstelle der Stadt Hofheim und des Main-Taunus-Kreises, zum Sozialamt sowie zum Jugendamt des Main-Taunus-Kreises, zur Rechtsberatungsgesellschaft des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (oft Dr. Michael Richter) sowie zum Büro des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für die Belange behinderter Menschen und andere ergeben. Inzwischen hat sich daraus ein kooperatives Geben und Nehmen entwickelt, da ich von diesen besagten Stellen und Institutionen auch oft in Bezug auf spezielle Fragen und Probleme angesprochen werde.
4. Mein Engagement in weiteren ehrenamtlichen Bereichen
Weiterhin ehrenamtlich tätig bin ich als Mitglied des Landesbehindertenbeirats der Hessischen Landesregierung, der in jedem Jahr mindestens zweimal zusammentrifft und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes dem Beauftragten der Hessischen Landesregierung für die Belange behinderter Menschen zuarbeitet. Im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern des Beirats, die alle als Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Behindertenorganisationen in diesen Beirat berufen wurden, nehme ich den Status einer “Einzelmitgliedschaft” ein. In diesem Gremium werden vor allem wichtige behindertenpolitische Themen und Probleme sowie neue behindertenpolitisch relevante Gesetze beziehungsweise Gesetzesvorhaben diskutiert und mit dem Landesbehindertenbeauftragten abgesprochen. Hierbei ergeben sich wertvolle Erkenntnisse, die eine Bereicherung für meine ehrenamtliche Tätigkeit auf der kommunalen Ebene darstellen.
Weiterhin engagiere ich mich ehrenamtlich als Elternvertreter im schulischen Bereich. Da meine jüngere, hochgradig sehbehinderte Tochter das Gymnasium der Carl-Strehl-Schule der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V. nunmehr in der siebten Klasse besucht, habe ich seit zwei Jahren für diese Klasse den Vorsitz der Klassenelternvertretung übernommen. Weiterhin wurde ich zu Anfang dieses Jahres zum Vorsitzenden des Schulelternbeirats gewählt.
5. Fazit
Rückblickend auf die letzten gut fünf Jahre vermag ich zu sagen, dass mein ehrenamtliches Engagement eine “gute Therapie” gegen das drohende “Pensionierungsloch” war und ist. Auch wenn sich die damit verbundenen Aufgaben zeitweilig etwas häufen und ihre Erledigung gelegentlich schon fast den Rahmen einer Berufstätigkeit annehmen, so bleibt doch zweifelfrei zu konstatieren, dass ein solches ehrenamtliches Engagement die Vielfalt des Lebens, die Einsicht, mit meiner jahrzehntelangen Berufserfahrung der Gesellschaft auch noch nützlich sein zu können und die Bereitschaft, mit innovatorischen Ideen die Gesellschaft in Teilbereichen weiter zu entwickeln, lebendig hält. Dies hat schließlich den positiven Effekt, dass man im Pensionärsalter sein Leben noch als erfüllt und bereichernd erlebt und dabei die Schau auf den eigenen fortschreitenden Alterungsprozess eine mehr unbedeutende Rolle einnimmt.