Eltern blinder Kinder im Entscheidungszwang für integrative oder Spezialbeschulung im weiterführenden Schulbereich – Ergebnisse einer empirischen Studie auf der Grundlage einer Fragebogenerhebung im gymnasialen Bereich
Prof. Dr. Kurt Jacobs
Gliederung:
1. Vorbemerkung
2. Darstellung der Fragebogenergebnisse im Hinblick auf die Einbindung der blinden Schülerinnen und Schüler im integrativen Unterricht der Regelschule
3. Gründe für die elterliche Entscheidung, ihr blindes Kind für den weiterführenden gymnasialen Schulbereich auf einer gymnasialen Spezialschule für Blinde und Sehbehinderte unterrichten zu lassen
4. Veränderung der Lebenssituation der blinden Schüler durch den Schulwechsel – dargestellt aus Elternsicht
4.1 Vorteile des Schulwechsels aus Elternsicht
4.2 Nachteile des Schulwechsels aus Elternsicht
5. Fazit
1. Vorbemerkung
Das integrative Schulangebot auf der Regelschule wurde in den letzten 30 Jahren in den unterschiedlichen Regionen so weit ausgebaut, dass auch blinde Schülerinnen und Schüler integrativ und damit wohnortnah beschult werden können. Dies hat auch nicht zuletzt der Einsatz von qualifizierten Blindenlehreinnen und Blindenlehrern möglich gemacht, die als Ambulanzlehrerinnen und Ambulanzlehrer zur Unterstützung und Beratung der blinden Kinder und des Lehrpersonals von den regional zuständigen Förder- und Beratungszentren für blinde Schülerinnen und Schüler im integrativen Unterricht zur Verfügung gestellt werden.
Obwohl man annehmen könnte, dass Eltern auf der Grundlage mehrjähriger Erfahrung mit der integrativen Beschulung ihres blinden Kindes sich auch in Anbetracht des Erhalts der Wohnortnähe für eine weitere integrative Beschulung im weiterführenden Schulbereich aussprechen, ist in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten, dass sich Eltern in der unausweichlichen Phase des Entscheidungszwanges nach den ersten integrativen Schuljahren ihres Kindes für eine Spezialbeschulung, zum Beispiel im weiterführenden gymnasialen Schulbereich, entscheiden. Dabei ist es wenig fruchtbringend und effektiv, über die Gründe dafür zu spekulieren. Deshalb führte Rebekka Junghans, Studentin an der Evangelischen Fachhochschule in Darmstadt, unter meiner wissenschaftlichen Anleitung im Rahmen ihrer Bachelor-Arbeit eine empirische Studie auf der Grundlage einer differenzierten Fragebogenerhebung durch, um die Motivation und die Gründe dafür zu ermitteln, warum Eltern nach der integrativen Beschulung ihres blindes Kindes auf der Regelschule sich im weiterführenden gymnasialen Schulbereich für eine Spezialbeschulung entscheiden. Mit Unterstützung durch die Schulleitung der Carl-Strehl-Schule Marburg wurden nach Fertigstellung des Fragebogens zwölf Eltern befragt, deren blinde Kinder nach der integrativen Beschulung auf der Regelschule nunmehr den gymnasialen Zweig der Carl-Strehl-Schule der Deutschen Blindenstudienanstalt e. V., einem Gymnasium für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, besuchen. Die Ergebnisse dieser explorativen Pilotstudie werden im folgenden vorgestellt, wobei zunähst die Einschätzung des integrativen Unterrichts in der Regelschule durch die an der Befragung teilgenommenen Eltern sowie anschließend die Entscheidungskomponenten für den Besuch der blinden Kinder auf einer weiterführenden gymnasialen Spezialschule, hier die Carl-Strehl-Schule in Marburg, aufgezeigt werden sollen.
2. Darstellung der Fragebogenergebnisse im Hinblick auf die Einbindung der blinden Schülerinnen und Schüler im integrativen Unterricht der Regelschule
- Zur Frage, durch wen und in welchem Umfang die Kinder ein vorbereitendes Raumorientierungs- und Mobilitätstraining in der Regelschule erhalten haben, bestätigten neun Befragte, dass für ihre Kinder solch ein Training durchgeführt wurde. Drei Eltern gaben keine Antwort an. Das Mobilitätstraining wurde bei acht von neun Kindern durch ausgebildete Orientierungs- und Mobilitätstrainer (aus Blindenschulen, mobilen Diensten, Blindenbund, Beratungslehrer) durchgeführt. Bei insgesamt vier Befragten wurde das Mobilitätstraining als nicht intensiv genug eingeschätzt, ein größerer Umfang wäre erwünscht gewesen.
- Als zusätzliche Unterstützung im integrativen Unterricht wurde zehn Kindern der befragten Eltern eine Assistenz durch einen Integrationshelfer zur Verfügung beigegeben. Bei drei Kindern war der Integrationshelfer 2 bis 10 Stunden wöchentlich anwesend. Alle Eltern, deren blindes Kind einen Integrationshelfer in der Regelschule hatte, waren der Meinung, der Einsatz von Integrationshelfern sei sinnvoll und notwendig.
- Elf blinden Kindern stand ein Ambulanzlehrer in Form eines ausgebildeten Blindenpädagogen für eine zusätzliche Förderung im Regelschulunterricht zur Verfügung. Drei Kinder bekamen 1 bis 2 Stunden wöchentlich Förderung durch einen Ambulanzlehrer. Für 3 bis 4 Stunden stand zwei Kindern ein Ambulanzlehrer zur individuellen Förderung zur Seite, vier Kindern für 5 bis 8 Stunden. Ein Kind bekam 12 Stunden Förderung wöchentlich durch einen Ambulanzlehrer. Ein weiteres Kind bekam Unterstützung durch einen Beratungslehrer, der alle 8 bis 12 Wochen in die Regelschule kam. Der in der Klasse des blinden Kindes tätige Regelschullehrer wurde in zehn Fällen von dem Ambulanzlehrer bezüglich der Blindheit des Kindes und dem damit verbundenen notwendigen speziellen didaktisch-methodischen Vorgehen beraten. Nach Aussage von sechs Eltern reichte das wöchentliche Stundenkontingent des Ambulanzlehrers für die zusätzliche Förderung ihres blinden Kindes aus. Fünf Eltern verneinten dies.
- Zum Bereich blindenspezifische Hilfsmittel gaben acht Eltern an, dass ihrem Kind im Regelschulunterricht eine Blindenschreibmaschine (mechanisch oder elektronisch) zur Verfügung stand. Auch hatten acht Kinder einen PC, Laptop oder Notebook mit Braille-Zeile zur Verfügung. Weitere Hilfsmittel, die den blinden Kinder in der Regelschule zur Verfügung standen, waren ein Bildschirmlesegerät, verstellbarer Schreibtisch, Zeichenbrett, Landkarten, Atlanten, Tierfiguren sowie Montessori-Rechen- und Tastmaterialien. Die Eltern und ihre Kinder erhielten gute Unterstützung durch die Regelschullehrer, Ambulanzlehrer, Zivildienstleistende und Blindenschulen.
- Die Frage, ob das Lehrpersonal an der Regelschule die Braille-Schrift beherrscht, wurde von den Eltern in vier Fällen positiv und in fünf Fällen negativ beantwortet.
- Beim Erlernen des Lesens und Schreibens sahen fünf Eltern ein Problem in dem notwendigen größeren Zeitaufwand. Ein Kind hatte durch sein – im Vergleich zu den Regelschülern – langsameres Vorankommen wenig Interesse und Spaß im Unterricht. Vier Kinder hatten nach Einschätzung der Eltern keine Schwierigkeiten. Auch das Erlernen der Grundrechenarten habe ihnen keine Probleme bereitet. Fünf Eltern gaben auf die Frage keine Antwort.
- Sieben Kinder hatten im integrativen Unterricht der Regelschule nicht die Gelegenheit die Blindenschrift der Mathematik-Schrift zu lernen. Drei Kinder erlernten diese durch den Blindenpädagogen, der als Ambulanzlehrer in die Regelschule zur Förderung kommt oder durch den GU-Lehrer.
- Weitere Probleme in anderen Unterrichtsfächern bestanden bei drei Kindern in den Fächern Naturwissenschaften in der Durchführung von Versuchen und Formeldarstellungen. Zwei Eltern vertraten die Auffassung, dass der Regelschulunterricht generell zu stark auf “Sehen” ausgerichtet ist – durch die Tafel, Darstellungen, Anschauungsmaterial oder Hefteinträge.
- Acht Eltern schätzten das Verhalten des Regelschullehrers gegenüber ihrem blinden Kind bezüglich seiner blindenspezifischen Bedürfnisse als stets hilfsbereit und grundsätzlich einfühlsam ein. Drei Eltern schätzten den Regelschullehrer als nur manchmal hilfsbereit ein, zwei nur als hilfsbereit nach Erinnerung. Bei zwei Kindern nahm der Regelschullehrer die Blindheit des Kindes nicht ernst. Kein Lehrer äußerte negative Anmerkungen im Beisein anderer Schüler oder verhielt sich abweisend gegenüber dem blinden Kind. Alle zwölf Eltern schätzten das Verhalten mancher nicht behinderter Mitschüler im Unterricht als stets hilfsbereit gegenüber ihrem blinden Kind zur Bewältigung erschwerter Bedingungen im Unterricht ein. Weiter gaben acht Eltern an, dass manche Schüler die Blindheit ihres Kindes ignorierten, wobei nicht deutlich ist, ob diese Äußerung positiv oder negativ gegenüber dem blinden Kind zu verstehen ist. Vier befragte Eltern äußerten, dass manche Schüler versuchten, ihr blindes Kind aus kleinen Lerngruppen oder bestimmten Aktivitäten auszuschließen. Ein Kind erlitt zeitweilig Hänseleien durch manche Schüler. Bei einem weiteren Kind verwendeten manche Mitschüler manchmal diskriminierende Spitznamen. Ein Kind war zeitweilig Mobbing-Prozessen von Mitschülern ausgesetzt.
- Zur blindengerechten Ausgestaltung des schulischen Arbeitsplatzes bestätigten sieben Eltern, dass ihr Kind im Regelschulunterricht einen genügend großen, klar strukturierten Arbeitsplatz mit taktil erfassbaren Orientierungspunkten und eine Blindenschriftmaschine zum Erlernen der Punktschrift hatte. Für acht Kinder war weiterhin ein PC mit Braille-Zeile vorhanden. Fünf Kinder hatten weitere Ausgestaltungsmaßnahmen ihres Arbeitsplatzes wie ein verstellbarer Tisch, Bildschirmlesegerät, Globus oder Tierfiguren. Die blindengerechte Ausgestaltung des Arbeitsplatzes kam bei neun Kindern durch Initiative des Ambulanzlehrers oder GU-Lehrers zustande. Bei sechs Kindern sorgten auch die Eltern für den individuellen Arbeitsplatz.
- Die Frage, wie regelmäßig und rechtzeitig dem blinden Kind blindengerechte Unterrichtsmaterialien sowie taktil erfassbare Anschauungsmittel zur Verfügung gestellt wurden, wurde unterschiedlich beantwortet. Fünf Befragte bestätigten die regelmäßige und vier Eltern die zumeist regelmäßige Zurverfügungstellung der Unterrichtsmaterialien. Fünf Befragte gaben an, dass die benötigten Materialien häufiger, aber nicht immer regelmäßig zur Verfügung standen. Ein Kind eines Befragten erhielt Materialien wegen längerer Lieferzeiten oftmals verspätet und zwei Kinder erhielten die benötigten Unterrichtsmaterialien nicht regelmäßig, da Erinnerung durch die Eltern immer wieder notwendig war.
- Im Fragebereich Spezielle Problemlagen wird der Bereich Sportunterricht, Klassenfahrten und Ausflüge thematisch behandelt. Acht blinden Kindern wurde bei sportlichen Aktivitäten, deren Durchführung für blinde Kinder schwierig ist, die Entscheidung, ob es mitmachen möchte oder nicht, selbst überlassen. Zwei Eltern teilten mit, dass ihren Kindern die Möglichkeit zur freien Entscheidung nicht offen stand. Sieben Eltern bestätigten, dass ihr blindes Kind bei bestimmten sportlichen Aktivitäten (zum Beispiel Ballspiele) von dem Sportlehrer ausgeschlossen wurde. Alle sieben Eltern wurden von dem Sportlehrer nicht über die erfolgten Ausschlüsse informiert und es erfolgte auch keine gemeinsame Absprache. Von den sieben Eltern, deren blindes Kind von manchen sportlichen Aktivitäten ausgeschlossen wurde, erlebten drei Kinder den Ausschluss negativ. Drei Kinder empfanden den Ausschluss nicht belastend, da alternative blindengerechte Sportmöglichkeiten geboten wurden. In fünf Fällen mussten die blinden Kinder während dem Sportunterricht, wenn keine alternative sportliche Förderung möglich war, auf der Bank am Rand der Turnhalle sitzen. Diesen Ausschluss empfanden drei der Kinder als negativ.
- Zwischen fünf Eltern und den Regelschullehrern wurden keine Absprachen bezüglich der Blindheit ihres Kindes und der Teilnahme an der Klassenfahrt getroffen. Zwei Eltern trafen nur geringe Absprachen mit den Regelschullehrern bezüglich Augenmedikation und Glasaugenbehandlung. Vier Eltern gaben an, dass die Teilnahme ihres blinden Kindes an der Klassenfahrt nur mit einer Begleitperson (wie Ambulanzlehrer oder Integrationshelfer) stattfand. Bei allen zwölf Befragten gab es keine Widerstände des Regelschullehrers, das blinde Kind mit auf Klassenfahrt zu nehmen. Auch fühlten sich zehn Kinder während der Klassenfahrt voll integriert, nur bei einem Kind gab es Konflikte, durch die sich das Kind gelegentlich ausgeschlossen fühlte.
- Bei Exkursionen und Ausflügen wurden alle zehn Kinder, die einen Integrationshelfer zur Unterstützung im integrativen Unterricht zur Seite hatten, durch diesen begleitet. Bei neun von zehn Kindern, die mit dem Integrationshelfer an Ausflügen teilnahmen, bemühten sich der Integrationshelfer beziehungsweise der Regelschullehrer die angestrebten Beobachtungen und Eindrücke in blindengerechter Weise (Tasterfahrungen, Beschreibungen) dem blinden Kind zu vermitteln. Die Regelschullehrer der zwei blinden Kinder, die keinen Integrationshelfer hatten, bemühten sich auch um die blindengerechte Vermittlung der angestrebten Beobachtungen.
- Zum Bereich Pausenerlebnisse und -gestaltung waren drei Kinder nach Aussage der Eltern auch in den Schulpausen voll integriert in das allgemeine Pausengeschehen. Sechs Kinder hatten während der Pausen nur vereinzelte spielerische Kontakte zu anderen Schülern. Von diesen sechs Kindern war eines außerdem zeitweilig Hänseleien mit psychisch verletzenden Inhalten und körperlichen Aggressionen ausgesetzt. Ein weiteres Kind, das zeitweilig Hänseleien ausgesetzt war, verbrachte die Pausen meistens alleine. Drei weitere Eltern gaben an, dass ihr blindes Kind die Pausen meistens alleine verbrachte. Zwei Kinder wurden von Mitschülern von manchen Spielen während der Pausen ausgeschlossen. Sie verbrachten laut Aussage der Eltern die Pausen in der Regel alleine oder nur selten mit anderen Mitschülern.
- Im Bereich Freizeitgestaltung gaben acht Eltern an, ihr blindes Kind habe regelmäßig Kontakt zu anderen Mitschülern gehabt. Drei der acht blinden Kinder gestalteten ihre Freizeit ebenfalls weitgehend mit befreundeten Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft. Vier Kinder hatten nach Aussage der Eltern nach der Schule keinen oder nur seltenen Kontakt zu anderen Mitschülern. Davon gestaltete ein Kind seine Freizeit meistens mit Kindern aus der Nachbarschaft und auch zu Geburtstagsfeiern erschienen nur befreundete Nachbarskinder und keine Mitschüler. Jedoch bestätigten insgesamt elf Eltern, dass zu Geburtstagsfeiern des blinden Kindes befreundete Nachbarskinder und Mitschüler aufgrund einer ausgesprochenen Einladung erschienen.
3. Gründe für die elterliche Entscheidung, ihr blindes Kind für den weiterführenden gymnasialen Schulbereich auf einer gymnasialen Spezialschule für Blinde und Sehbehinderte unterrichten zu lassen
Bei diesem Teil der Fragebogenerhebung waren Mehrfach-Nennungen möglich.
- Vier Eltern gaben an, dass die Regelschule die integrative Beschulung nicht mehr leisten konnte.
- Der integrative Unterricht eines Schülers führte nicht zu den gewünschten Erfolgen und wegen der aufgetretenen Lernerschwernisse wurde den Eltern die Sonderbeschulung nahegelegt.
- Die Eltern eines Kindes mussten mit den Regelschullehrern um die Bereitstellung der Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien diskutieren.
- Die Integration eines blinden Kindes war nach Aussage der Eltern erfolgreich, aber im Gymnasium aufgrund häufiger Raumwechsel, zu vieler Lehrer und zu hohem Anspruch zu schwierig.
- Zu große Schulklassen in Regelschulen kritisierten zwei Eltern.
- Weiterhin vermuteten zwei Eltern eine Überforderung ihrer Kinder durch die G-8-Verkürzung.
- Als weitere Gründe gegen die Regelbeschulung nannten jeweils zwei Eltern zu wenige Sozialkontakte mit Mitschülern und eine zu große Abhängigkeit von Integrationshelfer und Ambulanzlehrer. Dies begründeten die Eltern damit, dass ein Lernen der blinden Kinder in der Regelschule nur mit ihren Assistenzkräften möglich war.
- Auch halten vier Eltern die blindenspezifischen Angebote an einem Gymnasium für blinde und sehbehinderte Kinder wie Hilfsmittelversorgung, bessere Ausstattung, pädagogische Ausbildung, Sportangebote und barrierefreies Lernen für umfangreicher und besser als an der Regelschule.
- Auf die Frage, inwieweit die Eltern ihr blindes Kind mit in den Entscheidungsprozess mit einbezogen haben, gaben sieben Eltern an, dass die endgültige Entscheidung für die Beschulung auf der Carl-Strehl-Schule gemeinsam im Rahmen einer Familienkonferenz fiel. Von diesen sieben Eltern wurde zwei Kindern schließlich die selbstbestimmte Entscheidung überlassen. Sechs Kindern wurden insgesamt beide Möglichkeiten erläutert und letzten Endes die selbstbestimmte Entscheidung dazu überlassen. Zwei der Kinder wollten nicht mehr die “Ausnahme” sein.
- Ein Befragter vertrat die Auffassung, dass sein blindes Kind unter seinesgleichen sein soll (“Blinder unter Blinden”) und somit wichtige Kontakte zu Blinden erfährt.
- Drei Eltern sind der Meinung, dass auf der Carl-Strehl-Schule die Selbständigkeit ihrer blinden Kinder besser gefördert wird als auf der Regelschule, auch durch das Angebot an Orientierungs- und Mobilitätstraining und das Erlernen der lebenspraktischen Fähigkeiten.
4. Veränderung der Lebenssituation der blinden Schüler durch den Schulwechsel – dargestellt aus Elternsicht
Im folgenden Abschnitt werden die Vor- und Nachteile abgebildet, die die bisherige Beschulung an der Carl-Strehl-Schule im Vergleich zur vorherigen integrativen Regelbeschulung erbracht hat. Dabei werden die Fragen zum integrativen Unterrichtsverlauf sowie des sozialen Klimas außerhalb des Unterrichts des zweiten und dritten Fragebogenteils miteinbezogen.
4.1 Vorteile des Schulwechsels aus Elternsicht
Die Eltern benannten insgesamt elf Vorteile der Spezialbeschulung an der Carl-Strehl-Schule mit angeschlossenem Internat gegenüber der integrativen Regelschule. Insgesamt machten zwölf Eltern 38 Nennungen bei elf kategorisierten Vorteilen.
- Nach Auffassung von sechs Eltern ist die schulische individuelle Förderung der blindenspezifischen Techniken an der Carl-Strehl-Schule um ein vielfaches besser als an der Regelschule. Dies wird auch durch eine kleinere Klassenstärke unterstützt.
- Ein Befragter gibt an, dass der Lernstoff durch das hochqualifizierte Personal besser erklärt und von den Schülern besser verstanden werden kann.
- Zum Zeitpunkt der Beschulung an der Carl-Strehl-Schule stellen sechs Eltern vermehrte Sozialkontakte, eine ausgefülltere Freizeit und eine höhere Selbständigkeit fest. Gefördert wird dies durch Orientierungs- und Mobilitätstrainer vor Ort und das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten (fünf Antworten).
- Durch die vielen verschiedenen Freizeitangebote (Sport: zum Beispiel Reiten, Kajak, Inline Skates, Schwimmen), die an der Carl-Strehl-Schule angeboten werden, können die blinden Schüler ihren Interessen nachgehen (vier Antworten).
- Einen weiteren Vorteil der Beschulung ihrer blinden Kinder an der Carl-Strehl-Schule benennen vier Eltern mit dem rechtzeitigen Bereitstellen erforderlicher Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien.
- Das kompetente Fachpersonal, das als Sehbehinderten- und/oder Blindenpädagogen ausgebildet ist, kann sich besser als Regelschullehrer in die Lage ihrer blinden Schüler hineinversetzen, auch in manchen Fällen durch eigene Blindheit (drei Antworten).
- Vier Eltern äußern die Meinung, dass ihre blinden Kinder unter ihresgleichen (“Blinder unter Blinden”) besser aufgehoben seien und somit kein “Sonderling-Dasein” mehr führen. Ein Befragter fordert, dass jedes blinde Kind spätestens ab der 7. Klasse die Carl-Strehl-Schule oder eine andere Spezialschule besuchen sollte.
- Als Vorteil an der getrennten Beschulung von blinden und normalsehenden Schülern, sehen drei Eltern, dass an der Carl-Strehl-Schule weniger Leistungsdruck vorherrscht als an Regelschulen. Dadurch, dass den blinden Schülern im Unterricht mehr Zeit zur Verfügung gestellt wird und sie ihre Leistung nicht mehr mit den Leistungen der Regelschüler vergleichen müssen, ist entspanntes Lernen möglich (drei Antworten).
- Ein Befragter trifft die Aussage, dass die Eltern durch die Spezialbeschulung mit angeschlossenem Internat nun “nicht mehr als Nachhilfelehrer missbraucht werden” und diese Aufgabe jetzt die Pädagogen der Carl-Strehl-Schule übernehmen. Dazu gibt ein weiterer Befragter an, dass die Familie nun wieder mehr Zeit hat für ihre nicht behinderten Kinder, die oftmals jahrelang eigene Bedürfnisse zurückstellen mussten.
- Auch das an der Carl-Strehl-Schule nahezu selbstverständliche Vorhandensein von Beratung, Training lebenspraktischer Fähigkeiten sowie Orientierungs- und Mobilitätstraining gibt ein Befragter als Vorteil an, während diese Leistungen zur Zeit der integrativen Regelbeschulung oftmals beim Sozialamt beantragt und erstritten werden mussten.
4.2 Nachteile des Schulwechsels aus Elternsicht
Nachteile der bisherigen Beschulung an der Carl-Strehl-Schule im Vergleich zur vorherigen integrativen Regelbeschulung benannten neun Eltern in neun Kategorien mit 17 Nennungen.
- Sechs Befragte halten den seltenen Kontakt der blinden Schüler nach Hause für einen Nachteil. Durch die Distanz der Spezialschule zum Heimatort der Familien und seltene Heimfahrten (an nur wenigen Wochenenden und in den Ferien) entsteht eine emotionale Entfernung zur Familie, so dass die Familie nicht mehr soviel Anteil hat am Alltag ihres blinden Kindes (eine Antwort).
- So benennen drei Eltern den langen Anfahrtsweg von der Heimat der Familie zur Carl-Strehl-Schule in Marburg als einen Nachteil an der Spezialbeschulung.
- Zwei Eltern sind der Auffassung, dass die blinden Kinder durch die Spezialbeschulung zu wenig Kontakt zu normalsehenden Schülern haben und es zu einer Entfremdung in der “Welt der Sehenden” kommt. So bestätigt ein Befragter, dass Freundschaften des blinden Kindes zu Sehenden und das Ausüben anderer Interessen durch die Entfernung nach Hause verloren gehen.
- Auch zeitweiliges Heimweh als Folge der weiten Entfernung zwischen Elternhaus und Schule ist als Nachteil zu begreifen.
- Ein weiterer Befragter ist der Meinung, dass in der Carl-Strehl-Schule ein niedrigeres Bildungsniveau als in der Regelschule vorherrscht.
- Bei einem Kind ist weniger Selbständigkeit außerhalb der Schule möglich als zu Hause.
- Ein Befragter gibt an, dass die blinden Schüler Nachteile gegenüber sehbehinderten Schülern an der Carl-Strehl-Schule haben, da zu viele Sehbehinderte und zu wenig Blinde in einer Klasse seien.
5. Fazit
Die bestmögliche Bildung ihrer blinden Kinder wird nach Meinung der Eltern in der Spezialschule erreicht und somit steht die gute Bildung vor der integrativen Beschulung und dem Wunsch der Integration ihrer Kinder. So wird es zweitrangig, in welcher Schulform die bestmögliche Bildung ihrer Kinder erreicht wird.
Erkennbar ist, dass die Eltern durch die oftmals nicht optimalen Rahmenbedingungen an den Regelschulen gar keine wirkliche Wahlfreiheit haben, ihr Kind entweder auf die integrative Regelschule oder die Spezialschule zu schicken. Die Eltern der blinden Kinder haben sich zuerst alle für eine integrative Beschulung entschieden. Die soziale Integration stand im Vordergrund. Durch Nichterreichen und -gewährleistung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die spezifischen Bedürfnisse blinder Kinder haben sich die Eltern dann zu einem Wechsel der Schulform von Integration zu Separation entschieden.
Herauszuarbeiten ist nun, inwieweit sich Regelschulen auf den Weg machen können die integrative Beschulung blinder Schüler leisten zu können. Die Eltern der Fragebogenerhebung geben als Vorteile der Spezialbeschulung der Carl-Strehl-Schule an, dass die Hilfsmittelversorgung, die blindenspezifische Förderung, das Fachpersonal sowie verschiedene unterschiedliche Angebote für den Freizeitbereich besser sind als an Regelschulen. Daher muss meiner Meinung nach geschaut werden, wie Regelschulen diese Bereiche in ihre Strukturen übernehmen können und die erforderlichen Rahmenbedingungen zur erfolgreichen Beschulung blinder Kinder anbieten können. Erst dann wird es ein echtes Elternwahlrecht geben, das ohnehin im Grundsatz seit Frühjahr 2009 in der auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen völkerrechtlich verbindlich verbrieft wurde.
Verwendete Literatur:
Junghans, Rebekka:
Eltern blinder und sehbehinderter Kinder im Entscheidungszwang für integrative oder Spezialbeschulung im weiterführenden Schulbereich – dargestellt an einer durchgeführten Fragebogenerhebung für den gymnasialen Bereich
Bachelorarbeit zum Erlangen des Grades Bachelor of Arts in Inclusive Education, Evangelische Fachhochschule Darmstadt, Fachbereich Soziale Arbeit, im Sommersemester 2009